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FDP scheitert endgültig mit Klage wegen TV-Triell in Baden-Württemberg
Die FDP in Baden-Württemberg ist endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, sich per Klage die Teilnahme am Fernseh-Triell des Südwestrundfunks (SWR) vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg zu erstreiten. In einem am Montag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Beschwerde der FDP zurück. Wie zuvor das Verwaltungsgericht Stuttgart begründeten auch die obersten Verwaltungsrichter in zweiter Instanz dies unter anderem mit den schlechten Wahlergebnissen und Umfrageergebnissen der FDP.
An dem Triell des SWR sollen die Spitzenkandidaten von Grünen, CDU und AfD teilnehmen. Ihre Klage gegen diese Auswahl hatte die FDP auch mit ihrem Ergebnis bei der Landtagswahl 2021 begründet, als sie 10,5 Prozent geholt hatte. Seitdem sei es aber zu "erheblichen politischen Gewichtsverschiebungen" gekommen, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Dies betreffe insbesondere auch das Verhältnis der Gewichte der AfD zur FDP. Dies rechtfertige die Nichtberücksichtigung der Liberalen. Die Chancengleichheit sei gewährleistet, da die FDP zu einer SWR-"Wahlarena" eingeladen sei.
K.Thomson--BTB