Berliner Tageblatt - Verwaltungsgericht Berlin hebt Verbot ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai auf

Börse
Goldpreis 0.02% 2310.1 $
Euro STOXX 50 0.63% 4921.48
TecDAX 0.81% 3266.22
SDAX 0.44% 14431.24
MDAX 0.18% 26300.82
DAX 0.58% 18001.6
EUR/USD 0.35% 1.0765 $
Verwaltungsgericht Berlin hebt Verbot ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai auf
Verwaltungsgericht Berlin hebt Verbot ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai auf / Foto: © AFP

Verwaltungsgericht Berlin hebt Verbot ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai auf

Ein von der Polizei erlassenes Verbot von ukrainischen Flaggen rund um sowjetische Mahnmale in Berlin am 8. und 9. Mai ist vom Verwaltungsgericht der Hauptstadt aufgehoben worden. Die Berliner Polizei teilte in der Nacht zum Samstag im Kurzbotschaftendienst Twitter mit, das Verwaltungsgericht habe ihre Gefährdungsbewertung anders beurteilt. Deshalb seien ukrainische Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den Mahnmalen nun erlaubt. Die Polizei werde gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.

Textgröße:

Der Rundfunksender rbb berichtete unter Berufung auf den ukrainischen Verein Vitsche, das Flaggenverbot sei am Freitagabend vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Der Verein hatte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.

Die Berliner Polizei hatte am Freitag eine Allgemeinverfügung für den 8. und 9. Mai erlassen - dann jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs. Demnach sollte in dieser Zeit rund um die drei sowjetischen Ehrenmale in der Hauptstadt unter anderem das "Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug" verboten sein.

"Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren", hieß es in einer Presseerklärung der Polizei. "Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen." Am 8. und 9. Mai solle "das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" im Vordergrund stehen.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, hatte sich irritiert über das Verbot gezeigt. Aus der ukrainischen Sicht sei die Entscheidung der Berliner Polizei sehr kurzsichtig und unbegründet, sagte Makeiev dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er rief die Behörde auf, "die Entscheidung zu revidieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen".

"Die deutsche Bevölkerung hat kein Problem mit der ukrainischen Fahne", argumentierte dagegen Makeiev. "Denn Berlin wie viele andere deutsche Städte ist bereits blau-gelb geworden, was mich als Ukrainer glücklich macht."

B.Shevchenko--BTB