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SED-Opferbeauftragte will bessere Entschädigung für Betroffene von DDR-Staatsdoping
Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, hat eine breitere öffentliche Aufarbeitung des DDR-Staatsdopingsystems gefordert. Das Schicksal der betroffenen ehemaligen Sportlerinnen und Sportler müsse mehr in den Blick genommen werden, betonte Zupke am Dienstag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts. "Unser Blick fällt viel zu häufig nur auf die Olympiasieger. Das DDR-Sportsystem hat jedoch eben nicht nur Medaillen und Weltmeister produziert", sagte sie. Das gelte besonders für damals Minderjährige.
Das DDR-Sportsystem sei ebenso verantwortlich für tausende Menschen, die bis heute an den körperlichen und seelischen Erkrankungen des Zwangsdopings litten, fuhr Zupke fort. "Hier müssen wir dringend geeignete Instrumente zur dauerhaften Unterstützung schaffen." Die Opfer seien "verheizt und ohne eigenes Wissen und das Wissen ihrer Eltern dem Medaillenhunger des SED-Regimes geopfert" worden, sagte Zupke.
Die Beauftragte überreichte ihren Jahresbericht am Vormittag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und stellte ihn anschließend der Öffentlichkeit vor. "Der skrupellose Medaillenhunger der Staatsführung blieb für viele Betroffene nicht ohne Folgen", heißt es darin zum DDR-Staatsdopingsystem. "Oftmals führte die Verabreichung von Dopingpräparaten zu langfristigen und gravierenden Gesundheitsschäden." Von den Betroffenen lebten heute noch rund 8000 bis 10.000 ehemalige Sportlerinnen und Sportler, hieß es bei der Vorstellung des Berichts.
2019 sei das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz ausgelaufen - seither gebe es "kein geeignetes Instrument mehr, um die Betroffenen adäquat zu unterstützen", bemängelt der Bericht. Nur in Thüringen lebende Betroffene könnten bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit Hilfen aus einem Härtefallfonds beantragen. Zudem sei nur wenigen Betroffenen bisher überhaupt eine Rehabilitierung zuerkannt worden, die Voraussetzung für finanzielle Entschädigungen ist. Die meisten Opfer seien mit ihren Anträgen gescheitert.
In dem Bericht wird angekündigt, dass Zupke im Herbst dieses Jahres dem Bundestag einen Bericht vorlegen werde, "der die Situation der Dopingopfer darstellt und Handlungsempfehlungen unterbreitet, damit die Geschädigten des DDR-Zwangsdopings möglichst zeitnah eine bessere und angemessene Unterstützung erhalten".
Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts beklagte Zupke generell, dass bisher "die breite Mehrheit der Betroffenen von politischer Gewalt bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden scheitert". Dies gelte nicht nur für Dopingopfer, sondern für viele Betroffene von politischer Gewalt. Sie nannte etwa "Stigmatisierung und Ausgrenzung, berufliche Benachteiligung, Zersetzung, politische Haft, Eigentumsentzug und politisch motivierten Kindesentzug". Das Unrecht in der DDR müsse als Unrecht klar benannt werden.
Zupke lobte jedoch ein Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz, das etwa die Opferrente erhöht und die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden erleichtert hat. Opfer von Zwangsaussiedlung hätten eine Einmalzahlung erhalten, ein bundesweiter Härtefallfonds sei auf den Weg gebracht worden. Dieser sei "ein ganz wichtiges Instrument, um Betroffenen im ganzen Land schnell und unbürokratisch helfen zu können", sagte Zupke.
Der Bundestag habe "den Paradigmenwechsel im Umgang mit den Opfern der SED-Diktatur eingeleitet", sagte Zupke. Die neue Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, diesen Kurs fortzusetzen.
Um das Schicksal der SED-Opfer öffentlich sichtbar zu machen, forderte Zupke die weitere Förderung von Gedenkstätten. "Unsere Gedenkstätten sind Lernorte für Demokratie. Ihren baulichen Erhalt zu sichern und sie gleichzeitig in ihrer Vermittlungsarbeit, insbesondere im digitalen Raum, zu stärken, ist notwendig", sagte sie.
"Für mich sind die Gedenkstätten Teil der kritischen Infrastruktur unserer Demokratie. So wie wir Schienen, Straßen, Brücken sanieren und modernisieren, so müssen wir auch unsere Einrichtungen zur Geschichtsvermittlung fit machen für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft." Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen müssten auch für Gedenkstätten zur Verfügung stehen.
G.Schulte--BTB