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Geteiltes Echo zu überarbeitetem Heizungsgesetz von Sachverständigen
Die von den Ampel-Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen am umstrittenen Heizungsgesetz der Bundesregierung treffen bei Wirtschaftsverbänden und Experten auf ein geteiltes Echo. Interessenvertreter von Mietern, Immobilienbesitzern und Vermietern, Handwerk, kommunalen Unternehmen und Verbraucherschützern lobten bei einer Anhörung im Bundestag am Montag grundsätzlich die Verknüpfung der neuen Vorgaben für den Einbau von Heizungen mit der kommunalen Wärmeplanung. Im Detail übten sie jedoch auch viel Kritik - so blieben etwa bei der staatlichen Förderung beim Heizungstausch viele Fragen immer noch offen.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte, dass die Fraktionen den Mieterschutz mit den vereinbarten Änderungen mehr in den Fokus gestellt hätten. Die Begrenzung der Möglichkeiten für Vermieter, Kosten für eine neue Heizanlage über Mieterhöhungen umzulegen, sei richtig. Allerdings bleibe die Frage des Schutzes für Mieter vor hohen Verbrauchskosten durch Fehlentscheidungen der Vermieter.
Auch Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte weitere Schutzmaßnahmen für Mieter vor überhöhten Heizkosten und eine weitere Absenkung der Modernisierungsumlage. Sie kritisierte zudem weit gefasste Ausnahmen zum weiteren Einbau von Gasheizungen, die theoretisch mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können. Wegen der voraussichtlich knappen Verfügbarkeit dieser Gase ergebe sich hier eine Kostenfalle.
Axel Gedaschko, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, warf den Ampel-Parteien hingegen vor, mit der Begrenzung der Modernisierungsumlage den Mieterschutz über den Klimaschutz zu stellen. Investitionen in moderne Heizungen würden so verhindert, viele insbesondere sozialorientierte Vermieter könnten sich die Modernisierung dann nicht leisten. Gedaschko lobte die vorgesehene verpflichtende Beratung beim Heizungstausch. Fehlinvestitionen könnten so vermieden werden.
Für allgemeine Kritik seitens der Expertinnen und Experten sorgte der Umstand, dass die neuen Möglichkeiten der staatlichen Förderung erst später konkretisiert werden sollen. Die Ampel-Parteien haben eine deutliche Anhebung der Fördersätze auf bis zu 70 Prozent mit einer sozialen Komponente in Aussicht gestellt, im GEG-Entwurf ist dies aber noch nicht enthalten.
Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, warnte vor diesem Hintergrund vor bereits spürbarem "Attentismus": Die Förderanträge für den Einbau von Wärmepumpen gingen zurück, weil die Frage der künftigen Förderung nicht geklärt sei.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, kritisierte den GEG-Entwurf grundsätzlich. Es brauche dieses ordnungsrechtliche Instrument nicht, wenn zugleich der Emissionshandel ausgeweitet werde. Allerdings habe die Bundesregierung auch das Klimageld noch immer nicht auf den Weg gebracht, das im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und die Kosten für den Emissionshandel ausgleichen soll.
Die Fraktionen der Ampel-Parteien hatten in der vergangenen Woche ihren monatelangen Streit über die genaue Ausgestaltung des GEG beigelegt und weitreichende Änderungen am ursprünglich von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf vereinbart. Insbesondere sollen die Klimaschutzvorgaben für den Einbau von Heizungen in den meisten Fällen erst deutlich später gelten, wenn die Kommunen Wärmeplanungen etwa zum Bau von Fernwärme- und Wasserstoffnetzen vorgelegt haben.
M.Ouellet--BTB