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Gesetz gegen Abholzung: Große Mehrheit der EU-Staaten gegen Abschwächen
Im Streit um ein EU-Gesetz gegen Abholzung hat sich eine große Mehrheit der EU-Staaten gegen ein Aufweichen der geplanten Regeln für Unternehmen ausgesprochen. Von den 27 Mitgliedsländern zeigte sich am Donnerstag nach übereinstimmenden Diplomatenangaben nur Italien offen dafür, Teile des Gesetzes neu auszuhandeln. Dies hatte eine rechte Mehrheit im Europaparlament gefordert, die zahlreiche Länder von den neuen Regeln ausnehmen will.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, etwa der Regenwald in Brasilien. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen. Wirtschaftszweige wie die Süßwarenindustrie, die Zeitungsverleger und Forstwirte fürchten deshalb einen hohen zusätzlichen Aufwand.
Nach Protest von Handelspartnern wie Brasilien und aus den EU-Staaten selbst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Verkaufsverbot um ein Jahr zu verschieben. Für große Unternehmen würden sie damit anstelle des bisherigen Stichtags zum Jahresende erst zum 30. Dezember des kommenden Jahres greifen, für kleine und mittlere Unternehmen soll der 30. Juni 2026 gelten. Hinter diesem Aufschub steht auch die große Mehrheit der 27 Mitgliedsländer.
Im Europaparlament hatte sich in der vergangenen Woche eine knappe Mehrheit aus der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU sowie aus den Rechtsaußen-Fraktionen um die AfD dafür ausgesprochen, das Gesetz teils neu auszuhandeln. Sie wollen eine Kategorie für Staaten einführen, die als Länder "ohne Risiko" für den Waldbestand von den Vorschriften ausgenommen würden. Abgeordnete von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen kritisierten die Kategorie als zu lasch.
Mit der klaren Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gegen die Änderungen dürfte es für die konservativen Parlamentarier nun schwierig werden, sich durchzusetzen. Die Zeit für einen Kompromiss ist knapp: Bis Mitte Dezember muss eine Einigung stehen, die wiederum beide Seiten absegnen müssen. Im Falle eines Scheiterns greifen die Regeln wie bislang vorgesehen zum Jahresende. Dann droht eine rechtliche Grauzone für die Unternehmen.
H.Seidel--BTB