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Umsetzungsfrist für Tierhaltungskennzeichnung wird verlängert
Der Bundesrat hat die Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Kennzeichnungspflicht für die Tierhaltung bei bestimmten Lebensmitteln am Freitag gebilligt. Die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist soll damit statt Anfang August erst Anfang März 2026 auslaufen. Allerdings verlangte die Mehrheit der Länder in einer Entschließung zudem eine Überarbeitung der Vorschriften.
Die Verlängerung der Umsetzungsfrist könne nur ein erster Schritt sein, hieß es darin. Das Gesetz weise "in der derzeitigen Fassung gravierende Schwachstellen und Lücken auf" und sehe "kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor". Zudem entstehe für betroffene Betriebe ein unverhältnismäßig großer Bürokratieaufwand.
Weitergehende Forderungen, das Gesetz insgesamt aufzuheben, erhielten jedoch keine Mehrheit. Dafür hatte in der Debatte besonders Baden-Württembergs Minister für Ernährung und ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU) geworben.
Das 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt die Kennzeichnung von frischem, unverarbeiteten Schweinefleisch aus Deutschland. Vorgesehen sind fünf Kategorien für die Schweinehaltung, von der klassischen Masttierhaltung bis zur Bio-Haltung. Ziel ist die Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung.
"Eine Aufhebung wäre das absolut falsche Signal", sagte in der Debatte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Die Tierwohlkennzeichnung dürfe nicht weiter hinausgezögert werden, das Gesetz biete Verlässlichkeit und Transparenz sowie eine wichtige Entscheidungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es werde auch von Bauernverband und Einzelhandel befürwortet. Zu Korrekturen im Detail erklärte sich aber auch Staudte bereit, besonders hinsichtlich der Kennzeichnung auch ausländischer Waren.
Für ein Festhalten an der geplanten Kennzeichnung warb auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Breher (CDU). "Wir müssen den Landwirten die Möglichkeit geben, ihre Leistungen sichtbar zu machen", argumentierte sie im Bundesrat. Sie verwies jedoch zugleich auf Pläne der Bundesregierung, Änderungen an den Vorschriften bis zum Beginn der Umsetzung vorzunehmen. Bis dahin hätten Betriebe die Möglichkeit, "freiwillig jetzt schon die eigenen Produkte zu kennzeichnen"
Kritik an den Widerständen aus einigen Ländern übte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Vorsitzende Tina Andres sprach von einem "Angriff aufs Tierwohl". Damit beugten sich die Länder offensichtlich "dem Widerstand der Fleischindustrie". Für Bäuerinnen und Bauern, die ihre Tiere freiwillig artgerecht halten, werde es jedoch immer schwieriger, diese hohen Standards zu halten, "wenn die Politik nicht den gesamten Sektor vorantreibt im Sinne des Tierwohls und des Verbraucherschutzes", warnte sie weiter.
O.Lorenz--BTB