-
Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs
-
Charles III. stellt inmitten von Debatte über Premier Starmer Regierungsprogramm vor
-
IEA: Wegen Hormus-Blockade werden Ölreserven im Rekordtempo angezapft
-
Gericht: Beschäftigte von Ryanair-Tochter können in Berlin Betriebsrat gründen
-
Erste Auslandsreise von Prinzessin Kate seit ihrer Krebsdiagnose
-
AFP-Journalisten: Trump zu Besuch in China eingetroffen
-
Zwei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Drogenhandels in großem Stil in Berlin
-
Nach 21 Jahren beim SC: "Chicco" Höfler hört auf
-
Altkanzler Scholz fordert Ende der Debatten um Minderheitsregierung
-
Kreuzfahrtschiff in Bordeaux unter Quarantäne: Magen-Darm-Beschwerden
-
Philippinischer Ex-Polizeichef will sich internationalem Haftbefehl entziehen
-
Grünen-Politiker Özdemir ist neuer Ministerpräsident Baden-Württembergs
-
Neue Regeln für den Heizungskeller: Bundeskabinett beschließt Reform der Reform
-
Managerin: Autohersteller BYD aus China spricht über Kauf von Werken in Europa
-
FC Bayern: Neuer vor Verlängerung
-
Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Einzelheiten aus Ermittlungen veröffentlicht
-
Ermittlern aus Rheinland-Pfalz gelingt Schlag gegen Kokainhandel - neun Festnahmen
-
Weltkriegsbombe in Wiesbaden entschärft
-
Buchautor: Brigitte Macron verliert Einfluss auf ihren Mann
-
Toter Mann auf Parkplatz in Baden-Württemberg: 41-Jähriger wurde erschossen
-
Prozess gegen Aktivisten wegen Blockade von Leipziger Flughafen eingestellt
-
Kreis spürt keinen besonderen Druck: "Teil des Geschäfts"
-
Grünen-Politiker Özdemir zu neuem Ministerpräsident Baden-Württembergs gewählt
-
Bundeskabinett beschließt Ausschreibung neuer Gaskraftwerke
-
Erneute israelische Angriffswelle im Süden des Libanons: Mindestens acht Tote
-
Ein Ticket für mehrere EU-Länder: Brüssel will lange Zugreisen einfacher machen
-
Zehn Jahre Haft für Tötung von Mann mit 22 Messerstichen auf Feier in Hessen
-
Bundeskabinett verabschiedet neues Heizungsgesetz
-
Verfassungsschützer und Politiker warnen vor KI-Modell Mythos
-
"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller
-
"Schlicht falsch": Krösche ärgert WM-Ausbootung Larssons
-
Bayern: Arbeiter fällt von umstürzendem Gerüst und stirbt
-
Normalisierungsprozess: Türkei und Armenien nehmen indirekte Handelsbeziehungen wieder auf
-
Bundesregierung beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
-
"So schnell wie möglich": Wunderläufer Sawe startet in Berlin
-
Rauchverzicht und bessere Behandlung: Rückgang von Herzinfarkten in Deutschland
-
Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"
-
Studie: Väter kümmern sich bei Kinderbetreuung häufiger um flexible Aufgaben
-
DLRG-Rettungsschwimmer retteten in vergangenem Jahr 1154 Menschen das Leben
-
Erstes ESC-Halbfinale mit Favorit Finnland sorgt für gute Einschaltquoten
-
Kopf von Darknetplattform Dreammarket gefasst - Millionenwerte beschlagnahmt
-
Baden-Württemberg: 83-Jähriger tötet Ehefrau in Streit
-
Ministerium: 13 Tote bei neuen israelischen Angriffen im Süden des Libanons
-
Sexuelle Handlungen während Massage: Bewährungsstrafe für Physiotherapeut
-
TUI "trotz aller Herausforderungen in der Welt" zuversichtlich
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter deutlich vorne - SPD legt leicht zu
-
Grünen-Chef: Koalition ist nur eingeschränkt handlungsfähig
-
Neues Heizungsgesetz im Bundeskabinett
-
Meisterschaft vertagt: Irres Eigentor schockt Ronaldo
-
Koalitionsausschuss beendet - Union und SPD vereinbaren Reform-Arbeitsprozess
BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt
Die Umweltschutzorganisation BUND will die Bundesregierung durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer umfassenden Gesetzgebung für den Schutz von Natur und Artenvielfalt zwingen. Diese müsse "einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt" vorsehen, forderte die Organisation am Mittwoch in Berlin. Laut BUND ist die bereits am Dienstagabend eingereichte Klage die weltweit erste dieser Art vor einem obersten Gericht.
"Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise", erklärte der BUND, der zusammen mit mehreren Einzelpersonen in Karlsruhe klagen will. Ein Drittel aller Arten in Deutschland und der Welt seien gefährdet, sagte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Myriam Rapior bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Tagtäglich verlieren wir 150 Arten."
Der Biodiversitätsverlust sei dabei "menschengemacht", betonte Rapior. Sie nannte dabei intensive Landnutzung, Verschmutzung und den Klimawandel. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist laut BUND "die menschliche Existenz langfristig bedroht".
Vorbild für die Klage ist die Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND 2018 zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein vor das Bundesverfassungsgericht brachte und der sich mehrere Einzelpersonen anschlossen. Die Klage hatte Erfolg, Karlsruhe erklärte das damalige Klimaschutzgesetz 2021 für teilweise verfassungswidrig. Es sah die vielfach jungen Einzelkläger in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte die Verbände aber nicht für beschwerdebefugt. Der BUND hofft laut Prozessvertreterin Franziska Heß nun, dass sich diese Einschätzung ändert.
Unter den jetzigen Klägern sind aber erneut Einzelpersonen, neben der stellvertretenden BUND-Bundesvorsitzenden Myriam Rapior auch der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Die Kläger wollen in Karlsruhe geltend machen, dass ihre im Grundgesetz geschütztes Rechte auf Leben und Gesundheit, Eigentum und Freiheit durch die Folgen eines fortschreitenden Biodiverstitätsverlusts verletzt werden.
Konkret fordert der BUND von der Politik klare Einschränkungen für das Ausmaß der Tierhaltung und des Pestizideinsatzes, wie der BUND-Landesvorsitzende Sachsen, Felix Ekardt, sagte. "Wir brauchen da mengenmäßige Beschränkungen."
Auch die im Juni verabschiedete EU-Wiederherstellungsverordnung lasse der Politik "viel zu lange Zeit" und sei "in ihren Anforderungen zu ungenau", argumentieren die Kläger. Die EU-Vorgaben seien zudem "voll von Ausnahmen", sagte Ekardt. Die Bundesregierung hatte jüngst auf Anfrage der Unionsfraktion erklärt, sie wolle bis September 2026 einen "Nationalen Wiederherstellungsplan" zur Umsetzung des EU-Gesetzes vorlegen.
Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 je mindestens 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen dann alle "sanierungsbedürftigen Ökosysteme" erfasst werden. Dies betrifft nicht nur Naturschutzgebiete betreffen, sondern auch bewirtschaftete Flächen wie Wälder, Felder und auch städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten setzten allerdings eine Reihe von Ausnahmen durch.
D.Schneider--BTB