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Cum-Ex: Einziehung mutmaßlicher Taterträge von Bankier Olearius wird neu geprüft
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal muss das Landgericht Bonn erneut prüfen, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil des Bonner Gerichts in dem Punkt auf. Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. (Az. 1 StR 97/25)
Die Schuldfrage ist damit offen. Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius als langjähriger Chef der Hamburger Warburg-Bank maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen war. Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt.
Die Staatsanwaltschaft will 40 Millionen Euro von Olearius einziehen lassen. Ob das passiert, muss das Bonner Landgericht nun nach einer erneuten Verhandlung entscheiden. Olearius selbst muss bei der Verhandlung nicht anwesend sein.
G.Schulte--BTB