-
Kommunen verzeichnen 2025 neues Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro
-
Bundeskabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer
-
250 Jahre Unabhängigkeit der USA: Segelschulschiff "Gorch Fock" besucht New York
-
Bund stellt 80 Millionen für Anpassung von Städten an Klimawandel bereit
-
Raumfahrt-Fans fiebern Start der bemannten Mondmission Artemis 2 entgegen
-
Keine Option gegen Karlsruhe: Schalke vorerst ohne Dzeko
-
Französisches Endlager für Atommüll wird deutlich teurer als erwartet
-
"Inakzeptable Schande": Italiens Verbandschef unter Druck
-
Urteil: Entzug von EU-Freizügigkeit für polnischen Enkeltrickbetrüger rechtmäßig
-
Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsinstitute: Wachstumsprognose mehr als halbiert
-
Vorläufige Berechnung: 53 Prozent Strom aus Erneuerbaren im ersten Quartal
-
Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf
-
Russisches Militärflugzeug über der Krim abgestürzt - Alle 29 Insassen tot
-
Nach Festnahme wegen Autounfalls: Golf-Star Tiger Woods nimmt Auszeit
-
Irans Außenminister dementiert jegliche Verhandlungen mit den USA
-
Lage bleibt kritisch: Durch Ostsee irrender Wal liegt weiter vor Insel Poel fest
-
Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für Klinikaufenthalt von Jugendlichen
-
14 Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Israel
-
Greenpeace: Krisengewinne der Mineralölkonzerne vor allem in reicheren Ländern
-
Behälter fällt von Kran: Bauarbeiter stirbt in Nordrhein-Westfalen
-
US-Journalistin im Irak entführt
-
Reichel siegt mit Boston - Pleiten für Seider und Stützle
-
Brasilien siegt ohne Neymar - Messi trifft für Argentinien
-
Irak holt letztes WM-Ticket
-
Trump stellt Ende der US-Angriffe auf den Iran in Aussicht - Ansprache an die Nation am Mittwoch
-
Golfstar Woods plädiert auf "nicht schuldig" und nimmt Auszeit
-
Die dritte "Apokalypse": WM erneut ohne Italien
-
Nach höchster Pleite: Orlando zeigt Reaktion
-
Patientenbeauftragter Schwartze kritisiert teilweise Empfehlungen zur Kassen-Reform
-
Evaluation Cannabis-Legalisierung: Kein Anstieg von Konsum - aber andere Probleme
-
Rubio: USA werden Beziehung zur Nato nach Iran-Krieg "neu bewerten müssen"
-
Cambridge Isotope Laboratories gibt bekannt, dass Eurisotop direkter Lieferant für Environmental Standards in Europa wird
-
US-Richter: Trumps Mittelentzug für öffentliche Sender war rechtswidrig
-
DR Kongo löst vorletztes WM-Ticket
-
Nachrichtenagentur: 29 Tote bei Absturz von russischem Militärflugzeug auf der Krim
-
Trump: USA werden den Iran "sehr bald" verlassen
-
Trump unterzeichnet Dekret zur Erschwerung der Briefwahl
-
Mehr als 100 Spielminuten: Haien gelingt "Sweep"
-
Drama vom Punkt: Italien verpasst erneut die WM
-
Tschechien erstmals seit 2006 für WM qualifiziert
-
WM-Ticket: Türkei nach 24 Jahren erlöst
-
Schweden fährt zur WM - Lewandowski gescheitert
-
US-Richter stoppt Trumps Ballsaal am Weißen Haus
-
Eurojackpot in Höhe von gut 70 Millionen Euro geht nach Nordrhein-Westfalen
-
Syriens Übergangspräsident trifft in London König Charles III. und Premier Starmer
-
Frankreichs Senat verabschiedet Social-Media-Verbot für Jugendliche
-
Selenskyj: Ungarn blockiert EU-Hilfspaket "um Russland zu gefallen"
-
El Mala trifft: U21 gewinnt EM-Showdown in Athen
-
Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt
-
Iran-Krieg: EU bereitet sich auf lange Energiekrise vor
Stadt München lässt Konzert von Roger Waters trotz Antisemitismusvorwürfen zu
Die Stadt München lässt das umstrittene Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters am 21. Mai in der Münchner Olympiahalle trotz Antisemitismusvorwürfen gegen den Musiker stattfinden. In einer Sitzung des Stadtrats sagte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch, dass Rogers in München als früherer Hauptstadt der NS-Bewegung und in Nachbarschaft des Tatorts des Olympia-Attentats von 1972 auftreten dürfe, sei "unsäglich und unerträglich". Dennoch gebe es nach einer von ihm beauftragten rechtlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern keine andere Möglichkeit.
"Es ist absolut zwingendes Recht, und kein Jurist sieht das irgendwo anders", dass ein geplantes Verbot des Roger-Waters-Konzert nicht möglich sei, sagte Reiter. Selbst falls ihn der Stadtrat einstimmig dazu auffordern würde, hätte er als Oberbürgermeister keine Handhabe und könne das Konzert nicht verbieten. Dabei bezog sich der Oberbürgermeister auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Anders als München will Frankfurt am Main das ebenfalls im Mai dort geplante Konzert von Waters absagen. Der Sänger will sich dagegen wehren. Darüber hinaus soll dieser in Hamburg und Köln auftreten.
Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, reagierte mit Enttäuschung auf die Entscheidung. "Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und für alle, die sich für ein respektvolles und tolerantes Zusammenleben einsetzen - indem sie den BDS-Unterstützer Roger Waters im Mai in München auftreten lassen, haben die staatlichen Stellen eine Chance vertan, den vielen Absichtserklärungen gegen Antisemitismus konkrete Taten folgen zu lassen", erklärte sie.
Knobloch begrüßte in der Stadtratsdebatte geäußerte Überlegungen, die rechtlichen Grundlagen so zu verändern, dass Akteuren wie Waters keine Bühne mehr geboten werden könne. "Hier muss sich schnell etwas tun, sonst steht uns das Problem bald erneut ins Haus - ganz grundsätzlich gilt: Dieses Konzert hätte niemals zugesagt werden dürfen", erklärte sie.
Zuletzt war Waters wegen Äußerungen zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine in die Kritik geraten. Er nahm im Februar auf Einladung Russlands an einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats zum Ukraine-Krieg teil und sagte in einer Videoansprache, dass der russische Angriff auf die Ukraine "nicht unprovoziert" erfolgt sei.
Waters wird darüber hinaus seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen. Ihm wird auch Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne vorgeworfen, einer antiisraelische Boykottinitiative. Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Diesen Beschluss erklärte aber das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam, worauf sich nun auch die Entscheidung für das Waters-Konzert stützt
J.Horn--BTB