-
Tod von Blauhelmsoldaten im Libanon: UN-Sicherheitsrat kommt am Dienstag zusammen
-
Netanjahu: Mehr als die Hälfte der Kriegsziele im Iran sind erreicht
-
Nagelsmann: "Wir sind sehr konteranfällig"
-
Matchwinner Undav kritisiert Pfiffe gegen Sané
-
Washington: Goldene Toilette zum Protest gegen Trump aufgestellt
-
Undav rettet DFB-Team: Später Sieg gegen Ghana
-
Buckelwal in Wismarer Bucht ist losgeschwommen
-
Rückkehr auf Bühne nach sechs Jahren: Céline Dion gibt zehn Konzerte in Paris bekannt
-
Israelisches Parlament billigt Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen"
-
UN-Mission: Zwei Blauhelmsoldaten bei Explosion im Südlibanon getötet
-
WM-Test gegen Ghana: Nagelsmann wechselt viermal
-
Infantino: "Kein Plan B" für WM ohne den Iran
-
Kommission stellt Empfehlungen vor: Milliarden-Einsparungen für Krankenkassen
-
FC Bayern verkündet Abschied von Guerreiro
-
Ärztevertreter und Branchenverbände kritisieren Empfehlungen zur Kassen-Reform
-
Trump droht mit "Vernichtung" der Ölinsel Charg und aller Kraftwerke im Iran
-
US-Botschaft in Venezuela nach sieben Jahren wieder geöffnet
-
Milliarden-Einschnitte im Gesundheitswesen: Kommission stellt Empfehlungen vor
-
Merz dringt bei Antrittsbesuch von syrischem Präsidenten auf Flüchtlingsrückkehr
-
Mutmaßlicher russischer Spion in Nordrhein-Westfalen festgenommen
-
Neue Preisregel für Tankstellen ab Mittwoch - Spritpreis steigt wieder
-
Brand in Israels wichtigster Raffinerie - Armee meldet iranische Raketenangriffe
-
Prien will Kinder- und Jugendhilfe grundlegend umgestalten
-
Merz: Deutschland und Syrien wollen Rückkehr von Flüchtlingen beschleunigen
-
Energiepreisschock: Inflation legt im März voraussichtlich deutlich zu
-
Energieministerin Reiche: Mehr Gaslieferverträge für bessere Energieversorgung
-
Kapitän eines Schattenflotten-Öltankers in Frankreich zu Haftstrafe verurteilt
-
GKV-Kommission legt Empfehlungen vor - Einschnitte und höhere Besteuerung
-
Neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz bei Papst Leo XIV.
-
März war außergewöhnlich sonnig und sehr mild
-
Inflation legt im März voraussichtlich deutlich zu
-
Trump droht mit "Vernichtung" der Ölinsel Charg
-
Geschwächter Buckelwal in Ostsee: Experten gehen von entscheidenden Stunden aus
-
Russland weist Diplomaten der britischen Botschaft wegen Spionagevorwürfen aus
-
Spritpreise nach Zwischentief am Donnerstag zum Wochenende wieder gestiegen
-
Deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen: ADAC warnt vor Staus an Osterfeiertagen
-
Trump: USA lassen russische Öllieferung an Kuba zu
-
Syrischer Übergangspräsident al-Scharaa von Merz im Kanzleramt empfangen
-
Wirtz: "Ich musste gegen Widerstände ankommen"
-
Bundesregierung sagt syrischem Übergangspräsidenten Hilfe bei Wiederaufbau zu
-
Organisationen: Deutschland muss Unterstützung für Syrien an Bedingungen knüpfen
-
Thüringen: Erotikfilm löst Polizeieinsatz aus
-
Trump: Womöglich bald "Deal" mit Teheran - US-Präsident will aber "Öl im Iran nehmen"
-
WTO-Verhandlungen ohne Ergebnis beendet - Zollmoratorium für Digitales läuft aus
-
Deutschland Gastgeber nächster Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten
-
Cybercrime-Gruppierung: Mutmaßlicher Kopf und Programmierer identifiziert
-
Wadephul sagt syrischem Übergangspräsidenten deutsche Hilfe bei Wiederaufbau zu
-
Kinder in sozialen Medien: Viele Eltern kaum über Aktivitäten informiert
-
Steuerrückzahlung: DFB dürfte bald 31 Millionen reicher sein
-
Biorhythmus an Haarprobe ablesen: Charité-Forscher entwickeln neuen Test
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.
Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.
Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.
Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.
Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.
Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.
O.Krause--BTB