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Tierheilpraktikerinnen mit Beschwerde gegen Homöopathieregelung erfolgreich
Mehrere Tierheilpraktikerinnen haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Neuregelung im Tierarzneimittelgesetz gewandt. Der sogenannte Tierarztvorbehalt für die Anwendung von homöopathischen Mitteln für Menschen bei Tieren sei verfassungswidrig, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der im Januar in Kraft getretenen Neuregelung zufolge dürfen Nicht-Tierärzte solche nicht verschreibungspflichtigen Mittel nur dann verabreichen, wenn sie ein Tiermediziner verordnete. (Az. 1 BvR 2380/21 u.a.)
Das verletze die Tierheilpraktikerinnen in ihrer Berufsfreiheit, entschied das Gericht. Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt. Zwar wolle der Gesetzgeber Tiere vor Schäden durch Fehlbehandlungen schützen. Doch sei das Risiko hier nicht sehr hoch.
Es bestünden gewisse Gefahren bei der Behandlung durch Heilpraktiker, weil diese nicht die gleiche Therapiequalität garantieren könnten wie Ärzte. Jedoch nehme der Gesetzgeber auch an anderer Stelle hin, dass es Fehlbehandlungen geben könne oder auf Menschen übertragbare Krankheiten unerkannt blieben - etwa bei homöopathischen Mitteln speziell für Tiere oder bei der Pflanzenheilkunde.
Das Risiko könne auch dadurch gemindert werden, dass nur derjenige homöopathische Mittel für Menschen bei Tieren anwenden dürfe, der nachweislich einschätzen könne, wann er einen Tierarzt hinzuziehen müsse, entschied das Gericht. Es erklärte die angegriffene Regelung für nichtig.
K.Thomson--BTB