Berliner Tageblatt - Pfarrer wegen Veruntreuung und Geldwäsche in Mönchengladbach vor Gericht

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Pfarrer wegen Veruntreuung und Geldwäsche in Mönchengladbach vor Gericht
Pfarrer wegen Veruntreuung und Geldwäsche in Mönchengladbach vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Pfarrer wegen Veruntreuung und Geldwäsche in Mönchengladbach vor Gericht

Wegen Untreue und Geldwäsche muss sich ein katholischer Pfarrer seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten. Zum Auftakt wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anklage verlesen. Der 59-Jährige soll demnach Kirchengelder von insgesamt hunderttausend Euro abgezweigt sowie weitere Gelder aus Betrugsdelikten gewaschen haben. Ihm werden 145 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue und 65 Fälle der gewerbsmäßigen Geldwäsche vorgeworfen.

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Laut Anklage war der Mann von Januar 2017 bis März 2018 als Pfarrer über das Spendenkonto mehrerer Kirchengemeinden verfügungsberechtigt. Dieses Konto sei ausschließlich für Kirchenzwecke vorgesehen gewesen. Dabei habe er zahlreiche Überweisungen auf ausländische Konten getätigt, die in keinem Zusammenhang mit der Kirchentätigkeit gestanden hätten. Er wurde nach Auffliegen der Transaktionen im März 2018 von seinem Amt entbunden.

Der Angeklagte soll auch eigene und fremde Konten genutzt haben, um Gelder aus Betrugsstraftaten ins Ausland zu überweisen. Die Betrugsopfer waren von unbekannten Hintermännern zu Zahlungen auf diese Konten gedrängt worden. Die Gelder soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft dann an ebenfalls unbekannte Empfänger weitergeleitet haben. Hier geht es um ein Volumen von rund zehntausend Euro.

Bei den Betrugsdelikten handle es sich vor allem um sogenannten Vorkassebetrug, bei dem Kredite in Aussicht gestellt werden, sofern vorab Bearbeitsungsgebühren gezahlt werden. Daneben soll es auch um vorgetäuschte Schenkungen gegen Zahlung von Gebühren und um sogenanntes Romance Scamming gehen, bei dem Täter Frauen die wahre Liebe vortäuschen, um an Geld zu kommen. Dem Angeklagten war der Staatsanwaltschaft zufolge bewusst, dass die Gelder aus Straftaten stammten.

Das Gericht setzte vier weitere Verhandlungstage fest. Ein Urteil könnte am 30. August fallen.

O.Krause--BTB