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Zugezogener scheitert in Bayern mit Klage gegen viertelstündliches Glockenläuten
Ein Bewohner eines niederbayerischen Orts muss das viertelstündliche Glockenläuten der nahen katholischen Pfarrkirche akzeptieren. Seine Klage dagegen scheiterte auch in der Berufung, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mitteilte. Der Mann war vor einigen Jahren zugezogen und empfand die Glockenschläge als unzumutbare Lärmbelästigung.
Er gab an, dass der Lärm bei ihm gesundheitliche Probleme verursache, und klagte gegen die Gemeinde. Das Landgericht Regensburg wies die Klage aber ab. Es ließ durch einen Sachverständigen ein Gutachten erstellen und die Geräusche messen. Demnach werden die Richtwerte eingehalten.
Außerdem habe das Landgericht die "Ortsüblichkeit und Art und Weise des Glockenläutens" berücksichtigt sowie den Umstand, dass der Kläger erst wenige Jahre dort wohnte, die Kirche aber schon seit 125 Jahren steht. Der Mann wandte sich an das Oberlandesgericht, das aber keine Fehler im Regensburger Urteil sah. Dieses wurde somit rechtskräftig.
Y.Bouchard--BTB