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Bewährungsstrafe für Reichsbürger in Rheinland-Pfalz wegen Verunglimpfung
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hat einen Reichsbürger wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staats in 20 Fällen zu zehn Monaten Bewährungshaft verurteilt. Drei Monate davon gelten jedoch wegen einer Verfahrensverzögerung als bereits verbüßt, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Schreiben von anderen Menschen mit Gedankengut der Reichsbürgerbewegung an Polizeien und Gerichte verschickt hatte.
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane sowie Verunglimpfung des Staats. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die 20 Schreiben selbst verfasst und verschickt zu haben. Darin wurde der Bundesrepublik Deutschland die staatsrechtliche Legitimation abgesprochen.
Auch wurde behauptet, die Bundesrepublik sei ein Scheinstaat, und das Deutsche Reich bestehe weiterhin. Das Gericht war jedoch nicht davon überzeugt, dass der Mann die Dokumente selbst verfasst hatte. In ihrem Urteil ging die Kammer davon aus, dass jemand anderes die Briefe geschrieben und der Angeklagte diese lediglich verschickt hatte.
F.Müller--BTB