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Überlastung im Bamf verhinderte offenbar Abschiebung von Aschaffenburg-Täter
Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war offenbar einer der Gründe dafür, dass der Täter von Aschaffenburg nicht schon 2023 abgeschoben worden ist. Verzögerungen bei der Kommunikation der zuständigen Behörden über den Fall des Afghanen könnten "der hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen geschuldet sein", zitierte die "Bild" am Mittwoch aus einem internen Dokument des Bundesinnenministeriums. Ein Sprecher des Innenministeriums räumte gegenüber AFP ein, dass es im Bamf "insbesondere im Jahr 2023 lange Verfahrensdauern" gegeben habe.
Das Flüchtlingsbundesamt (Bamf) informierte die zuständige Ausländerbehörde Unterfranken laut Bundesinnenministerium am 26. Juli 2023 darüber, dass der abgelehnte afghanische Asylbewerber nach Bulgarien abgeschoben werden müsse - allerdings endete die Überstellungsfrist schon sieben Tage später am 2. August. Damit war die Frist für die Umsetzung der Rückführung nach Bulgarien zu kurz. Die Zuständigkeit für den Afghanen ging damit von Bulgarien auf Deutschland über.
Die "Bild" zitierte aus einem internen Schreiben des Bundesinnenministeriums, in dem die langsame Behördenkommunikation auf Überlastung zurückgeführt wird: "Diese Verzögerung beim Versand der Abschlussmitteilung ist rückwirkend nicht mehr aufklärbar, wird aber der hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen geschuldet sein."
Der Sprecher des Innenministeriums wies gegenüber AFP darauf hin, dass die Bundesregierung inzwischen Konsequenzen gezogen habe: "Das Bamf wurde personell nochmal deutlich gestärkt. 2024 hat das Bamf Personalmittel für 1140 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten."
Das Innenministerium stellte den Zeitablauf der Asylentscheidung wie folgt dar: Am 19. Juni 2023 erließ das Bamf den Bescheid über die Ablehnung des Asylantrags und die Anordnung der Abschiebung nach Bulgarien. Zwei Tage später wurde die Ausländerbehörde Unterfranken darüber informiert. Allerdings erhielt diese Behörde erst über einen Monat später, am 26. Juli 2023, die Mitteilung über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung.
Der afghanische Attentäter hätte gemäß des europäischen Dublin-Verfahrens nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, weil er über dieses EU-Land nach Deutschland gekommen war.
Der Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass das "dysfunktionale Dublin-System" nun durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem ersetzt werde, "das insbesondere Deutschland in der EU vorangebracht und nach langen und schwierigen Verhandlungen zum Abschluss gebracht hat". Dieses Asylsystem ermögliche "funktionierende Verfahren, damit Personen auch wirklich in die zuständigen EU-Staaten überstellt werden".
Der als psychisch krank geltende mutmaßliche Täter war in der vergangenen Woche in einem Park in Aschaffenburg mit einem Messer auf eine Kindergartengruppe losgegangen. Ein zwei Jahre alter Junge starb. Ein 41 Jahre alter Passant, der helfen wollte, wurde ebenfalls tödlich verletzt. Drei weitere Menschen wurden verletzt.
S.Keller--BTB