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Frau tötet Tochter und Mutter in Berlin - Urteil gegen Vater wegen Beihilfe bestätigt
Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Frau und seiner Enkelin ist ein 70-Jähriger rechtskräftig wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler im Urteil des Landgericht Berlin vom Juni, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Tochter des 70-Jährigen hatte ihre Mutter und ihre eigene elfjährige Tochter mit einem Messer getötet. (Az. 5 StR 661/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts beschloss die Mutter, eine zum Todeszeitpunkt 68 Jahre alte Frau, dass sie sterben wollte. Ihr Ehemann und ihre 42 Jahre alte Tochter, die in einer symbiotischen Abhängigkeit von den Eltern gelebt habe, hätten sich dem Plan angeschlossen. Die Familie gehörte einer Freikirche an und lebte laut Anklage streng bibeltreu und pietistisch.
Im Oktober 2023 schnitt die 42-Jährige dem Berliner Urteil zufolge in ihrer Wohnung zunächst ihrer elfjährigen Tochter die Pulsadern auf und danach ihrer Mutter. Anschließend versuchte die 42-Jährige, sich selbst zu töten, was aber misslang.
Die Frau habe unter einer schweren Persönlichkeitsstörung gelitten, den Todeswunsch der Mutter für sich übernommen und auf ihre eigene Tochter übertragen, erklärte das Landgericht. Es verurteilte sie wegen Totschlags und Tötung auf Verlangen zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Die 42-Jährige akzeptierte dieses Urteil.
Auch ihr Vater wurde in Berlin verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er die Tat im Vorfeld unterstützt und gebilligt hatte. Er versuchte demnach ebenfalls, sich selbst zu töten. Der Suzidversuch sei aber misslungen. Am Tag nach der Tat habe er seine andere Tochter informiert, die ihn rettete. Seine Frau und seine Enkelin waren zu dem Zeitpunkt schon tot.
Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er legte dagegen Revision beim BGH ein, hatte aber dort nun keinen Erfolg.
O.Krause--BTB