-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft
Im Prozess um einen getöteten Wachmann in einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft ist der angeklagte Mensch zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er wurde unter anderem des Totschlags schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Potsdamer Landgerichts am Mittwoch sagte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte bezüglich des Totschlags auf Freispruch plädiert.
Der angeklagte Mensch mit südafrikanischer Staatsbürgerschaft hatte sich selbst als Transfrau bezeichnet, wurde vom Gericht der Sprecherin zufolge zuletzt aber als Mann angesprochen. Grund sei ein psychiatrisches Gutachten, das die weibliche Identität in Zweifel zog.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 33-jährigen syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres getötet hatte. Mit diesem soll der Beschuldigte bereits zuvor aneinandergeraten sein, weil er ihn auf das Messerverbot in der Unterkunft hingewiesen hatte.
Als der Angeklagte am 30. Mai in den frühen Morgenstunden in die Unterkunft kam, sei es erneut zu einem hitzigen Wortgefecht gekommen, sagte die Gerichtssprecherin. Anschließend habe der Südafrikaner dem Wachmann in Tötungsabsicht zweimal mit dem Messer in die Brust gestochen und dabei Herz und Zwerchfell des Opfers schwer verletzt.
Der Wachmann wurde von Bewohnern gefunden. Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus, wo er notoperiert wurde, wenig später aber starb. Der Angeklagte fuhr nach Überzeugung der Kammer nach der Tat nach Berlin. Er wurde tags darauf in einem Regionalzug festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Zunächst sei der Angeklagte in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen untergebracht gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Nachdem er dort aber auch durch übergriffiges Verhalten aufgefallen war, indem er etwa seine Genitalien entblößte, wurde er in ein Männergefängnis überstellt.
Dem psychiatrischen Gutachten zufolge stehe das Verhalten des Angeklagten während der Untersuchungshaft im Widerspruch zu seiner Transsexualität, sagte die Gerichtssprecherin. Zudem sei es unüblich, dass er diese nicht in der Kindheit oder Jugend, sondern erst während des Asylverfahrens zum Ausdruck gebracht habe. Der Gutachter sei davon ausgegangen, dass die behauptete Transsexualität eher Ausdruck eines Wunschs nach Aufmerksamkeit sowie Kompensation von geringem Selbstwertgefühl sei.
D.Schneider--BTB