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Tankrabatt im Bundestag: Opposition kritisiert wirkungslose Krisenmaßnahme
Wirkliche Entlastung an den Zapfsäulen oder wirkungslose Krisenmaßnahme: Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals die umstrittenen Pläne der Regierungskoalition zur vorübergehenden Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel wegen der hohen Spritpreise infolge des Iran-Kriegs debattiert. Die Regierungsfraktionen Union und SPD verteidigten den Tankrabatt. Grüne und Linke warnten davor, dass Mineralölkonzerne die Steuersenkung nicht vollständig weitergeben könnten. Die AfD forderte stattdessen eine deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale.
Am Montag hatten die Spitzen der schwarz-roten Koalition Entlastungen wegen der Energiekrise durch den Iran-Krieg vorgestellt. Neben der Möglichkeit für Arbeitgeber, eine steuer- und abgabenfreien Prämie von 1000 Euro zu zahlen, gehört dazu der Tankrabatt. Vorgesehen ist, ab dem 1. Mai für zwei Monate die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um jeweils 17 Cent je Liter zu senken.
Dies sei "eine gute Maßnahme, weil sie schnell wirkt", sagte die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar im Parlament. Sie sei auch "gerecht, weil sie genau dort entlastet, wo die Preise in den letzten Wochen so in die Höhe geschnellt sind". Durch eine Verschärfung des Kartellrechts sei sichergestellt, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung auch wirklich an die Verbraucher weitergeben müssten.
Die schwarz-rote Koalition sende mit dem Tankrabatt "zielgerichtet ein Entlastungssignal" an Berufspendler und das Transport- und Speditionsgewerbe, sagte der CDU-Abgeordnete Mathias Middelberg. Er räumte gleichzeitig ein: "Es ist keine volle Entlastung, es ist nur eine Unterstützung. Wir können nicht gegen alle Risiken absichern".
Die AfD warf der Regierung vor, sie selbst profitiere über höhere Steuereinnahmen am stärksten von der Verteuerung an der Zapfsäule. "Sie kassieren mehr als die Hälfte an der Tanke ab", sagte der Abgeordnete Kay Gottschalk. Die AfD fordert die Erhöhung der Pendlerpauschale für Autofahrer auf 50 Cent je Kilometer sowie eine Abschaffung der CO2-Steuer.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte die Neuauflage des schon von der Ampel-Koalition genutzten Tankrabatts "eine Schnapsidee". Mineralölkonzerne würden dies erneut nutzen, um bei den Verbrauchern "abzukassieren". Die Grünen forderten deshalb eine Übergewinnsteuer, um Sondergewinne der Ölkonzerne in der Krise abzuschöpfen. Dröge forderte die Regierung auf, statt des Tankrabatts Geld direkt über einen Auszahlungsmechanismus an unterstützungsberdürftige Bürgerinnen und Bürger zu zahlen.
Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek bezeichnete die Entlastungspläne der Regierung als "grottenschlecht". Auch sie forderte eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, "um diese Spirale der Gier zu durchbrechen". Wirksamer als der Tankrabatt seien aus Sicht der Linken zudem ein "Energiekrisengeld", die Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets im Nahverkehr und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel.
Die Entlastung durch den Tankrabatt wird laut Bundesfinanzministerium Steuerausfälle von 1,6 Milliarden Euro verursachen. Laut einer Studie der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen würde die Steuersenkung aber vor allem Gutverdiener entlasten, da diese im Schnitt mehr Kraftstoff verbrauchen.
Nach Simulationen der Aachener Forscher würden die einkommensstärksten zehn Prozent der Haushalte für den gesamten Zeitraum um 21,64 Euro entlastet, berichtete der "Spiegel" am Donnerstag vorab aus der Studie. Am stärksten würden höhere bis hohe Einkommen mit bis 31,06 Euro profitieren. Die zehn Prozent der einkommensschwächsten Haushalte kämen hingegen nur auf 6,48 Euro Entlastung.
Der Bundestag wird sich schon kommende Woche abschließend mit dem Entlastungsgesetz befassen. Damit dieses zum 1. Mai in Kraft treten kann, muss der Bundesrat eine Sondersitzung am 24. April ansetzen. Dies gilt als wahrscheinlich, eine endgültige Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Auch wenn der Zeitplan eingehalten wird, dürfte Sprit ab dem 1. Mai nicht sofort überall billiger werden. Grund ist, dass die Besteuerung in den Tanklagern erfolgt, die dem Verbrauch durch die Endkunden "weit vorgelagert" ist, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dies könne "dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist."
S.Keller--BTB