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Auswärtiges Amt kritisiert Todesurteil gegen Deutsch-Iraner als "inakzeptabel"
Das Auswärtige Amt hat in scharfer Form gegen die Bestätigung des Todesurteils gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd durch ein iranisches Gericht protestiert. Ein Außenamtssprecher sagte am Mittwoch in Berlin, "dass das Todesurteil absolut inakzeptabel ist und dass in dem Verfahren zu keinem Zeitpunkt auch nur der Ansatz eines fairen Prozesses gewährleistet war".
Der deutsche Geschäftsträger in Teheran bemühe sich um Informationen zu der Gerichtsentscheidung, sagte der Sprecher. "Wenn sich das tatsächlich bestätigt, wäre das ein sehr schwer wiegender Vorgang." Das Auswärtige Amt habe die Berichte über die Bestätigung des Todesurteils "mit Bestürzung" aufgenommen.
Der Sprecher wies darauf hin, dass die iranischen Behörden bei Justizverfahren gegen Doppelstaatler den konsularischen Zugang verweigerten. Das Auswärtige Amt werde sich dennoch weiter "mit Nachdruck" für Sharmahd einsetzen.
Der 68-jährige Sharmahd war im Februar in Teheran der Beteiligung an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Das Oberste Gericht im Iran bestätigte die Todesstrafe nun. Die erforderlichen Maßnahmen für die Hinrichtung sollten "ergriffen werden", sagte ein Justizsprecher am Mittwoch in Teheran.
Der Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Oppositionelle, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst in den Iran verschleppt.
Derzeit sind im Iran mindestens 16 Menschen mit westlicher Staatsbürgerschaft inhaftiert, darunter sechs Franzosen. Die meisten von ihnen haben auch die iranische Staatsbürgerschaft. Der Iran erkennt doppelte Staatsbürgerschaften allerdings nicht an.
J.Bergmann--BTB