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OVG: Propalästinensisches Protestcamp an Kanzleramt erlaubt - ohne Lärm
Ein propalästinensisches Protestcamp in Berlin darf zurück auf eine Grünfläche vor das Bundeskanzleramt ziehen. Lärmende Geräte wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megafone sind aber nicht erlaubt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag in einem Eilverfahren entschied. Das OVG wies damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar. (OVG 4 S 26/25)
Seit dem 15. Juni veranstalten Aktivisten auf einer Grünfläche vor dem Kanzleramt ein propalästinensisches Dauercamp, das bis Samstag als Versammlung angemeldet ist. Nachdem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vergangenheit immer wieder lautstark auf ihre Belange aufmerksam machten, ordnete die Polizei am Montag die Verlegung des Camps auf einen Platz vor dem Hauptbahnhof an. Dem kamen die Aktivisten vorerst nach.
Ein am selben Tag eingegangener Eilantrag hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin zum Teil Erfolg. Das Gericht erlaubte das Camp am Bundeskanzleramt, allerdings unter Lärmauflagen. Dagegen legte die Polizei Beschwerde ein.
Auch das OVG hält die polizeilich angeordnete Verlegung des Camps allerdings für unverhältnismäßig. Eine Begründung, warum die Polizei mildere Maßnahmen für nicht zielführend halte, fehle. Die Polizei hätte dem OVG zufolge zunächst auch Lärmauflagen erwägen und auf die Kooperationsbereitschaft der Veranstalter setzen können.
K.Brown--BTB