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Bundestag beschließt: Zugang zu Schuldnerberatungen soll sichergestellt sein
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen gesetzlich sichergestellten Zugang zu Schuldnerberatungen haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD. Die Bundesländer sollen demnach die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Die Dienste sollen dabei "grundsätzlich kostenlos" sein. Eine begrenzte Gebühr soll nur erhoben werden, sofern diese höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Betroffenen darstellt.
Es werde davon ausgegangen, dass derzeit nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten haben, heißt es im Gesetzentwurf. In Deutschland gibt es diesem zufolge rund 1380 entsprechende Beratungsstellen. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt; der Bundesrat muss aber noch zustimmen.
Das Gesetz sichere den Zugang zu Schuldnerberatungen, betonte der Verbraucherschutzbeauftragte der Unions-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke (CDU). Die Beratungen würden überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, "ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und sie vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen".
Erst am Freitag hatte die Auskunftei Creditreform mitgeteilt, dass nach sechs Jahren Rückgang die Zahl überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in diesem Jahr wieder gestiegen sei. 2025 waren demnach über 5,67 Millionen Menschen über 18 Jahre überschuldet - ein Anstieg um 111.000 Menschen oder zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
I.Meyer--BTB