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Finanzministerium will Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung anheben
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, den sogenannten Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen erstmals seit über 30 Jahren wieder zu erhöhen. Zum Jahresbeginn 2025 dürfte der Zins demnach von derzeit 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent steigen, wie eine Sprecherin des Ministeriums der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Die Versicherungswirtschaft begrüßte die Entscheidung.
Beim Höchstrechnungszins handelt es sich um eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Letztmals war der Zins im Jahr 1994 erhöht worden. Den Schritt heute begründete das Bundesfinanzministerium mit den gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt. Mitte des Jahres soll die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
"Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren", bewertete der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, die Entscheidung.
Von der Anhebung des Höchstrechnungszinses sind Neuverträge mit Garantien betroffen, die ab der Anhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitieren laut GDV Kundinnen und Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können; Bestandskunden durch eine steigende Überschussbeteiligung.
Auch die Deutsche Aktuarvereinigung hatte sich im November für die Erhöhung des Höchstrechnungszinses ausgesprochen.
F.Müller--BTB