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Bundeskanzler Scholz und CDU-Politiker sollen in Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
Im Hamburger parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank und der früheren Landesbank HSH Nord haben SPD und Grüne mehrere CDU-Politiker als Zeugen benannt - darunter Hamburgs früheren Ersten Bürgermeister Ole von Beust sowie Schleswig-Holsteins ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll erneut in dem Ausschuss als Zeuge vernommen werden, wie die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen am Mittwoch mitteilten. Termine wurden nicht genannt.
Scholz hatte vor dem seit November 2020 tagenden Ausschuss bereits zweimal als Zeuge ausgesagt. Er war vor seinem Wechsel als Bundesfinanzminister nach Berlin und seiner Wahl zum Bundeskanzler sieben Jahre lang Regierungschef der Hansestadt. Dass Scholz ein drittes Mal als Zeuge geladen würde, war schon seit längerem klar. CDU und Linke hatten dies bereits 2023 erklärt.
Nach Angaben der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen zielt die von ihnen angemeldete Befragung von Scholz auf dessen Wissen über einen externen Prüfungsprozess zur Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften der HSH Nordbank im Jahr 2012. Hauptstoßrichtung der Zeugenbenennungen ist demnach die Rolle früherer CDU-Politiker in Hamburg und Schleswig-Holstein.
"Die HSH Nordbank hat unter Aufsicht der CDU-Senate zwischen 2008 und 2011 Cum-Ex-Geschäfte getätigt", erklärte der Obmann der SPD im Ausschuss, Milan Pein. "Wir befragen daher die damals politisch Verantwortlichen, in deren Regierungszeit die HSH Cum-Ex-Geschäfte getätigt hat." Von Scholz erhoffe er sich "Hinweise zur Aufklärung" dieser "rechtswidrigen Geschäftspraxis", welche die frühere Landesbank schon seit 2013 selbstständig aufgearbeitet habe.
Die beiden bisherigen Befragungen von Scholz im Ausschuss hatten sich auf den Komplex von Cum-ex-Geschäften der Hamburger Warburg-Bank bezogen. Ursprünglich befasste sich das von der Bürgerschaft eingerichtete Untersuchungsgremium nur mit den Vorgängen rund um dieses Institut. Im November 2022 erweiterte es seinen Untersuchungsauftrag allerdings auch auf Cum-Ex-Geschäfte der HSH.
Cum-Ex-Geschäfte waren Steuererstattungen im Zusammenhang mit dem Handel von Aktien, die nach langen juristischen und politischen Kontroversen vom Bundesgerichtshof als Steuerhinterziehung eingestuft wurden. Auch die in Hamburg ansässige Privatbank Warburg nutzte diese früher. Während die Finanzämter in anderen Bundesländern bereits Steuererstattungen von Instituten zurückforderten, verzichtete die Hamburger Steuerverwaltung 2016 zunächst gegenüber der Warburg-Bank auf einen hohen Millionenbetrag.
S.Keller--BTB