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Neuer Gebäudetyp E soll Bauen in Deutschland einfacher und billiger machen
Die Bundesregierung will das Bauen in Deutschland einfacher und günstiger machen - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte dazu am Montag den Entwurf für eine Reform des Bauvertragsrechts vor. Bauunternehmen sollen in Zukunft von "Komfortstandards" abweichen können, die bislang noch "anerkannte Regeln der Technik" sind. Die mögliche Kostenersparnis beträgt laut Justizministerium bis zu zehn Prozent.
"Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird", erklärte Buschmann. Allein im Baubereich gebe es derzeit rund 3000 dieser Vorgaben, an die sich Bauunternehmen aus Angst vor Klagen hielten. Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Baurechts und des Bauvertragsrechts verhinderten derzeit einfaches Bauen.
Denn wer baut, muss sich in Deutschland an die "anerkannten Regeln der Technik" halten - genauer definiert sind diese aber nicht, sie ergeben sich aus der Rechtsprechung, wie das Justizministerium erläuterte. Rechtssicher ist deshalb, was sich in der Praxis bewährt hat. Gerichte gehen davon aus, dass zu den "anerkannten Regeln der Technik" alle DIN-Normen gehören, auch nicht-gesetzliche.
Der am Montag veröffentlichte Entwurf für die Reform des Bauvertragsrechts - genannt Gebäudetyp-E-Gesetz - sieht vor, dass "reine Ausstattungs- und Komfortstandards" in Zukunft nicht mehr per se als "anerkannte Regeln der Technik" gelten sollen. Solche "Komfortstandards" sind etwa die Zahl der Steckdosen in einem Zimmer oder die Norminnentemperatur von 24 Grad im Bad. Demnach sind auch für kleine Wohnzimmer derzeit vier Steckdosen vorgesehen, ab 20 Quadratmetern sogar fünf. In Zukunft müssen diese Komfortstandards nur noch eingehalten werden, wenn das vertraglich ausdrücklich festgelegt wurde.
Der Gesetzentwurf ergänzt die "Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen" des Bauministeriums, die vergangene Woche vorgestellt wurde. Das über 70-seitige "Praxisdokument" gibt laut Bauministerium hilfreiche Hinweise "von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose". Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte betont, mit dem Gebäudetyp E werde Bauen für die Branche kostengünstiger, Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten durch fallende Preise.
Abstriche bei der Sicherheit soll es nicht geben, wie das Justizministerium am Montag versicherte. "Die Gebäudesicherheit wird durch öffentlich-rechtliche Vorgaben gewährleistet." Für sicherheitsrelevante technische Normen solle künftig ausdrücklich eine gesetzliche Vermutung gelten, dass sie zu den "anerkannten Regeln der Technik" zählen, die eingehalten werden müssen.
M.Ouellet--BTB