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Polizeigewerkschaft kritisiert Ministeriums-Pläne für neue E-Scooter-Regeln
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat Pläne des Bundesverkehrsministeriums für neue E-Scooter-Regeln scharf kritisiert. Statt wie geplant das Fahren von Elektrorollern auf Fußwegen zu erlauben, die auch für den Radverkehr zugelassen sind, sollte der Verkehr besser strikt getrennt werden, erklärte die Gewerkschaft am Mittwoch in Berlin. Ansonsten würde sich die Gefahr für Fußgänger drastisch erhöhen.
"Fußgänger sind in Deutschland die Verkehrsteilnehmer mit den geringsten Rechten und werden gleichzeitig größten Gefahren ausgesetzt", erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Rainer Wendt. "Solche Regelungen können nur Menschen einfallen, die im Umgang mit Dienstwagen vertraut sind, aber nie zu Fuß gehen."
Fußgänger erlebten täglich, dass sie zur Seite springen zu müssten, um sich vor aggressiven Radfahrern in Sicherheit zu bringen, hieß es von der Gewerkschaft weiter. Mit E-Scootern kämen dann noch schnellere Fahrzeuge hinzu. "Richtig wäre es, auch den Radverkehr von Gehwegen und Fußgängerstraßen zu verbannen, um endlich die Gefahren für die schwächsten aller Verkehrsteilnehmer zu minimieren", erklärte die DPolG.
Anlass für die Debatte ist ein Referentenentwurf für eine Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, den das Bundesverkehrsministerium vorgelegt hat. Darin heißt es unter anderem, dass künftig Gehwege oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzverkehrszeichen "Radverkehr frei" auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden dürften. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen, hieß es vom Ministerium.
Ziel ist es laut Verkehrsministerium, die Regelungen für E-Scooter an die für den Radverkehr anzupassen. So soll für E-Scooter-Fahrer künftig auch der Grüne Pfeil gelten. Auch technische Anforderungen werden gestellt: So sollen E-Scooter künftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden.
Die neue Verordnung befindet sich noch im Beratungsverfahren und soll nach dem Willen des Ministeriums am 1. April 2025 in Kraft treten. Dann soll für die Kommunen aber noch eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten, in der sie etwa prüfen können, ob sie E-Scooter auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder in Fußgängerzonen verbieten wollen.
E-Scooter sind seit 2019 in Deutschland zugelassen und sorgen seitdem immer wieder für kontroverse Diskussionen - auch was die Sicherheit betrifft. 2023 lag die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen, laut Statistischem Bundesamt bei 9425, das waren 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 22 Menschen starben bei Unfällen mit E-Scootern.
Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen aber eine vergleichsweise geringe Rolle. Sie waren 2023 nur an 3,2 Prozent der Unfälle beteiligt, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.
M.Furrer--BTB