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Paketboten sollen dauerhaft vor Rechtsverstößen ihrer Arbeitgeber geschützt werden
Paketboten und -botinnen sollen dauerhaft vor Rechtsverstößen ihrer Arbeitgeber geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Entfristung eines 2019 eingeführten Gesetzes zur so genannten Nachunternehmerhaftung, welche die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gewährleisten soll. "Die Regelung hat sich bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Gerechtigkeit", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Die Regelung war angesichts des Booms im Onlinehandel eingeführt worden. Dies hatte dazu geführt, dass Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgeben. In diese Konstellation häuften sich Fälle von Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug, häufig zulasten der Arbeitnehmer.
Die Nachunternehmerhaftung nimmt das Unternehmen, das ein Subunternehmen beauftragt, in die Pflicht, für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sorgen. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.
Heil verwies auf einen Evaluierungsbericht, wonach im Zeitraum von 2019 bis 2022 der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in der Post-, Kurier- und Expressbranche um fünf Prozentpunkte auf 79 Prozent stieg. Viele Subunternehmer würden zudem heute ihre Zuverlässigkeit mit entsprechenden Bescheinigungen nachweisen und die "Beitragsehrlichkeit" in der Branche habe sich deutlich erhöht.
G.Schulte--BTB