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Neue Dynamik in Tarifrunde für Angestellte von Bund und Kommunen
Die Tarifrunde für die 2,4 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen ist neu in Schwung geraten, ein Durchbruch hat sich jedoch noch nicht abgezeichnet. Die Spitzen der Verhandlungskommission würden sich am Nachmittag erneut mit einem vorliegenden Arbeitgeberangebot befassen, hieß es am Dienstag in Potsdam aus Verhandlungskreisen. Zuvor hatten sich die kommunalen Arbeitgeber bei einer internen Zusammenkunft am Vormittag über eine Nachbesserung des Arbeitgeberangebots verständigt.
Als Knackpunkt gilt eine überproportionale Anhebung der unteren Einkommen zum Inflationsausgleich. Die Forderung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbunds lautet 10,5 Prozent über eine Laufzeit von zwölf Monaten, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr. Bund und Kommunen boten bisher fünf Prozent für 27 Monate und zuvor keinen Mindestbetrag an.
Details über das aufgebesserte Arbeitgeberangebot lagen nicht vor. Die Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Karin Welge (SPD), hatte zum Verhandlungsauftakt für Donnerstag in Aussicht gestellt, die Arbeitgeber würden sich bewegen, wenn auch die Gewerkschaften einen Schritt auf sie zugingen. Sie nannte dabei den Aufstockungsbetrag für die unteren Lohngruppen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, begrüßte mit Hinweis auf die anhaltend hohe Teuerung das Ziel von Verdi und Beamtenbund, Beschäftigten mit geringeren Löhnen zu prozentual höheren Zuschlägen zu verhelfen. Dieses Instrument helfe jenen Einkommensbeziehern, die von der Inflation am stärksten getroffen würden, sagte Fratzscher den Sendern RTL und ntv.
Die dritte Tarifrunde hatte am Montag begonnen und soll bis Mittwoch dauern. Wie groß die Einigungschancen sind, dazu äußerten sich die Tarifparteien nach dem aufgebesserten Arbeitgeberangebot zunächst nicht.
Sollten sich die Tarifparteien nicht einigen, gilt eine Vertagung auf eine weitere Tarifrunde derzeit nicht als realistisch. Stattdessen könnte von einer Tarifpartei am Donnerstag die Schlichtung angerufen werden. Während des Schlichtungsverfahrens gilt die Friedenspflicht. Sollte keine der Tarifparteien die Schlichtung einleiten, wären bei den Gewerkschaften nach Urabstimmung unbefristete Streiks möglich.
F.Müller--BTB