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Anklage gegen zwei Lehrerinnen nach Tod von Schülerin auf Klassenfahrt zugelassen
Gegen zwei Lehrerinnen ist nach dem Tod einer Schülerin während einer Klassenfahrt in London Anklage vor dem Landgericht Mönchengladbach zugelassen worden. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend über die Diabeteserkrankung der Schülerin informiert zu haben, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am Freitag mitteilte. Angeklagt sind sie wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Das chronisch kranke Mädchen starb laut Anklageschrift während der Klassenfahrt im Juni 2018 in London nach einer akuten Überzuckerung. Die Lehrerinnen werden beschuldigt, sich nicht genügend Kenntnisse über die Diabeteserkrankung der Schülerin verschafft zu haben, obwohl sie für die Organisation der Klassenfahrt zuständig waren. Dadurch sollen sie die Symptome der Schülerin nicht rechtzeitig erkannt und dadurch den Tod der Schülerin mitverursacht haben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft war in erster Instanz vom Landgericht Mönchengladbach zunächst nicht zugelassen worden. Die Anklagebehörde und ein Nebenkläger hatten gegen den Beschluss Beschwerde eingereicht. Der vierte Strafsenat des OLG ordnete nun die Eröffnung des Hauptverfahrens an.
Der Senat kam demzufolge zu dem Schluss, dass eine Verurteilung der Angeklagten "hinreichend wahrscheinlich" sei. Bei einer sofort veranlassten medizinischen Abklärung der Krankheitssymptome durch die Lehrerinnen hätte der Tod der Schülerin demnach "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können". Der Senat habe dabei berücksichtigt, dass der Tod der Schülerin eine "Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände" gewesen sei.
F.Pavlenko--BTB