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EuGH: Deutsche Zusatzsteuer für erhitzten Tabak mit EU-Recht vereinbar
Die neue deutsche Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak ist mit EU-Recht vereinbar. Sie werde von der entsprechenden Richtlinie umfasst, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. (Az. C-336/22)
Es muss über die Klage eines deutschen Herstellers gegen das Hauptzollamt Bielefeld entscheiden. Der Kläger hält die neue Zusatzsteuer für unzulässig. Bis 2022 wurde die Steuer für erhitzten Tabak auf Grundlage der für Pfeifentabak geltenden Berechnung ermittelt. Seit 2022 erhebt Deutschland die Zusatzsteuer.
Bei erhitztem Tabak handelt es sich um Tabakstränge, die in sogenannte Tabakerhitzer eingeführt werden können. Der Tabak wird darin nicht verbrannt, sondern lediglich erhitzt. So entsteht nikotinhaltiges Aerosol, das über ein Mundstück inhaliert wird.
Über den konkreten Fall urteilt nach der EuGH-Entscheidung nun das Düsseldorfer Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
G.Schulte--BTB