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Schwarzarbeit in Millionenumfang: Viereinhalb Jahre Haft für Berliner Bauunternehmer
Wegen Steuerhinterziehung, Betrugs und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im großem Stil ist ein Berliner Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem wurde die Einziehung von rund 15 Millionen Euro angeordnet, wie der Vorsitzende Richter Nicolas Behrend am Mittwoch bei der Urteilsverkündung sagte. Damit blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die auf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren plädiert hatte. Die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe.
Der 47-jährige Angeklagte habe mit seiner 2016 gegründeten Baufirma erhebliche Umsätze bei privaten und öffentlichen Bauprojekten erzielt, sagte Behrend. Allerdings habe er zahlreiche seiner Arbeitnehmer nur mit geringem Stundenumfang oder gar nicht angemeldet. Ihre Löhne habe er von 2016 bis 2019 teilweise oder ganz schwarz ausgezahlt.
Um dies zu vertuschen, habe sich der 47-Jährige sogenannter Servicefirmen bedient, die ihm fingierte Rechnungen ausstellten, sagte Behrend. Der Angeklagte bezahlte diese, bekam das Geld aber anschließend in bar zurück. So habe er seine Mitarbeiter bezahlen und einen Teil für sich behalten können.
Den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes sei insgesamt ein Schaden von rund 15 Millionen Euro entstanden, sagte der Richter. Das sei "sehr, sehr viel Geld", das den Kassen nicht zugeflossen sei. Der Angeklagte habe mit großer krimineller Energie gehandelt.
Zu seinen Gunsten habe die Kammer allerdings berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht primär als Steuerhinterzieher tätig geworden sei, wie etwa bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, sagte Behrend. Tatsächlich habe der Bauunternehmer großen Aufwand an Arbeit geleistet und damit hohe Umsätze erzielt. "Es wurde ordnungsgemäß gearbeitet."
Außerdem habe der gebürtige Serbe, der vor fast 30 Jahren als Kriegsflüchtling nach Deutschland kam, im Baugewerbe nichts anderes kennengelernt, sagte der Richter. Auch der Angeklagte selbst sei zu Beginn seiner Berufstätigkeit auf dem Bau immer wieder schwarz beschäftigt worden, dies sei offenbar eine "eingespielte Struktur", die das Berliner Bauwesen durchziehe.
Zudem sei er geständig gewesen. Strafmildernd sei auch berücksichtigt worden, dass der Angeklagte nach seiner Verurteilung wahrscheinlich aus Deutschland ausgewiesen werde und nach Serbien zurückkehren müsse, sagte Behrend. Dadurch werde er wahrscheinlich von seiner Frau und seinen drei Kindern im Alter von sieben, zehn und zwölf Jahren getrennt.
N.Fournier--BTB