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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Regierung beschließt Gesetz für vereinfachtes Bauen
E wie einfach, experimentell und entbürokratisiert: Ein Gesetz soll das Bauen in Deutschland einfacher und damit günstiger machen. Die Regierung beschloss am Mittwoch den Entwurf des "Gebäudetyp-E-Gesetzes". Bauunternehmen sollen damit vom Baustandard abweichen können. Die Gebäudesicherheit bleibe davon unberührt, versicherte Bauministerin Klara Geywitz (SPD).
Wer baut, muss sich aktuell an die "anerkannten Regeln der Technik" halten - genauer definiert sind diese aber nicht, sie ergeben sich aus der Rechtsprechung. Rechtssicher ist deshalb nur, was sich in der Praxis bewährt hat.
Dies führt dazu, dass viele auch nicht-gesetzliche Normen beim Bauen beachtet werden, weil sich der Bauträger andernfalls rechtlich angreifbar macht. Dabei sind laut Regierung viele dieser Standards für gutes Wohnen nicht notwendig und stellen bloße Komfortstandards dar. Daher soll nun das Bauvertragsrecht geändert werden.
"Mit dem Gebäudetyp E überlassen wir kostenintensive, komfortbezogene Entscheidungen darüber, wie künftig gewohnt werden soll, den Vertragsparteien", erläuterte Geywitz. "Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden." Das könne Bauherren finanziell entlasten.
Fachleute schätzten, dass sich mit der Vereinfachung jährlich über acht Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen, wie Bundesjustizminister Mario Buschmann (FDP) betonte. Die hohen Kosten fürs Bauen seien ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel in Deutschland. "Die Kosten müssen also runter."
Konkret kann mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden; dies wird dann nicht als Sachmangel angesehen. Bestimmte technische Normen und Regeln sind laut Gesetz ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht mehr Gegenstand der Leistungspflicht.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte am Mittwoch "rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe". Dies führe zu Rechtsunsicherheit und damit zu Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe. Der Verband forderte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Das Handwerk habe entsprechende Vorschläge vorgelegt.
J.Bergmann--BTB