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Autos und Uhren: Schwedens Polizei kann Luxusgüter ohne Verdacht beschlagnahmen
Golduhren, schnelle Autos und Designerklamotten: Die schwedische Polizei kann ab sofort auch ohne konkreten Verdacht illegaler Aktivitäten Luxusgüter beschlagnahmen. Das am Freitag in Kraft getretene Gesetz soll nach Angaben der rechtskonservativen Regierung das Vorgehen gegen Bandenkriminalität verstärken. Luxusgüter können nach den umstrittenen neuen Regeln schon dann beschlagnahmt werden, wenn der Besitzer nicht glaubhaft erklären kann, dass er diese legal erworben hat.
Beispielsweise soll laut dem neuen Gesetz der Fahrer eines teuren Autos den Luxusschlitten abgeben müssen, wenn er arbeitslos ist und nicht erklären kann, mit welchem Geld er das Fahrzeug bezahlt hat. Es gehe um "Statussymbole wie Uhren und Autos, mit denen Menschen für kriminelle Banden rekrutiert werden", sagte Regierungschef Ulf Kristersson im Vorfeld des Inkrafttretens des Gesetzes. Dieses sei "die größte Reform in der Geschichte des Strafgesetzbuches", das 1965 eingeführt worden war.
Menschenrechtsaktivisten und viele Juristen haben gegen das Gesetz protestiert. Sie kritisieren vor allem ein Unterlaufen des Grundsatzes der Unschuldsvermutung. Zudem beanstandeten sie die äußerst vagen Anforderungen in dem Gesetz für polizeiliche Durchsuchungen von Grundstücken und Wohnungen sowie für Personenkontrollen. Zu den Kritikern des Gesetzes gehörte auch der Ombudsmann im Parlament, der sicherstellen soll, dass die Behörden sich an die Gesetze halten.
Die Regierung des Konservativen Kristersson wird von den ultrarechten Schwedendemokraten unterstützt. Sie war 2022 unter anderem mit dem Versprechen angetreten, die seit einigen Jahren massiv zunehmende Kriminalität im Land zu bekämpfen. Allerdings war sie damit bisher nicht sehr erfolgreich: Im vergangenen Jahr wurden laut offiziellen Zahlen 53 Menschen bei 363 Schießereien getötet.
Die Gewalttaten ereignen sich zunehmend an öffentlichen Orten und haben teilweise auch unschuldige Opfer wie zufällig anwesende Passanten. Bei den Tätern handelt es sich nach Angaben der Ermittler häufig um und Jugendliche, die von den organisierten Banden als Auftragsmörder angeheuert werden, weil sie das Strafmündigkeitsalter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben. Das am Freitag in Kraft getretene neue Gesetz zur Beschlagnahmung von Luxusgütern gilt deshalb ausdrücklich auch für Menschen unter 15 Jahren.
I.Meyer--BTB