Berliner Tageblatt - Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover

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Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover
Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover / Foto: © AFP/Archiv

Kein Geld für Überstunden für Büroleiter von Ex-Oberbürgermeister von Hannover

Der ehemalige Büroleiter des im Zuge der Ratshausaffäre verurteilten ehemaligen Oberbürgermeisters von Hannover ist mit einer Klage auf finanziellen Ausgleich seiner Überstunden gescheitert. Die Bereinigung von Arbeitszeitkonten für Zeiträume in der Vergangenheit ist nur einmalig in einer bestimmen Frist möglich, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag mitteilte. Diese Frist hat er verpasst (Az.: 2 A 1726/20).

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Konkret ging es um übermäßige Mehrarbeit zwischen April 2015 und Mai 2018. Der Kläger kann seinen Anspruch auch nicht auf beamtenrechtliche Vorschriften oder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stützen.

Vor Gericht klagte der ehemalige Büroleiter zudem gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Auch dies blieb ohne Erfolg. Die Versetzung war laut Urteil rechtens und die Dienstunfähigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung im Mai 2020 gegeben (Az.: 2 A 3251/20). Das Gutachten, das ihm die Dienstunfähigkeit bescheinigt hatte, war demnach nicht zu beanstanden.

In der Rathausaffäre ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die der frühere Büroleiter des ehemaligen Oberbürgermeisters Stefan Schostok (SPD) zwischen 2015 und 2018 erhielt. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht der niedersächsischen Landeshauptstadt wurde Schostok 2020 zunächst freigesprochen, während sein ehemaliger Büroleiter zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt wurde.

Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2021 auf. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Schostok im März 2022 wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro und sprach seinen ehemaligen Büroleiter frei. Der Freispruch ist inzwischen rechtskräftig.

Laut Urteil hätte Schostok zumindest ab Oktober 2017 erkennen können, dass die Zahlungen beamtenrechtlich unzulässig waren. Da er nichts tat, verletzte er nach Feststellungen der Richterinnen und Richter seine Pflicht zum Schutz städtischen Vermögens. Er selbst profitierte nicht. Die Geldstrafe gegen Schostok wurde nach einer Revision im Januar 2024 auf 12.000 Euro erhöht. Er selbst war mit einer Revision gegen seine Verurteilung im Februar 2023 gescheitert.

R.Adler--BTB