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Mordanklage gegen zwei Vermieter in Hessen - Leichenteile in Keller aufbewahrt
Weil sie eine Mieterin ermordet und ihre Leiche aufbewahrt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen Anklage gegen zwei Vermieter erhoben. Ihnen werden Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Sie sollen das Opfer ab Ende November in Wernges mehrfach körperlich misshandelt und Anfang 2024 getötet haben.
Einer der Angeklagten soll die Leiche daraufhin zerstückelt und im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Teile der Leiche sollen in einen Wald bei Schlitz gebracht worden sein. Bei einer Durchsuchung im Juli wurden alle sterblichen Überreste gefunden.
Tatmotiv soll die Verdeckung der vorangegangenen Gewalttaten gegen die 55-Jährige gewesen sein. Bei den Ermittlungen wurden knapp 22.000 Chatnachrichten ausgewertet. Seit Ende 2015 sollen die Angeklagten 26 Mieter beherbergt haben. Auch ihnen gegenüber soll es zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein.
Die beiden Angeklagten hätten nach Angaben der Ermittler bestritten, für den Tod der Frau verantwortlich gewesen zu sein. Die 55-Jährige litt seit ihrer Geburt an einem Downsyndrom. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Gießen entscheiden. Die vorgeworfene genaue Tötungsart und die Todesumstände ließ die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen offen.
M.Odermatt--BTB