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Gericht: Dopingkontrollfirma muss Sozialbeiträge für freie Mitarbeiter nachzahlen
Ein Unternehmen für Dopingkontrollen im Sport muss knapp 160.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge für freie Mitarbeiter nachzahlen. Eine entsprechende Nachforderung eines Rentenversicherungsträgers wurde vom baden-württembergischen Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart bestätigt, wie dieses am Dienstag mitteilte. Das Sozialgericht Stuttgart hatte im Dezember 2022 hingegen entschieden, dass die Nachforderung nicht rechtens sei.
Auslöser für den Rechtsstreit war eine Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger im Jahr 2015. Diese hatte zum Ergebnis, dass die 100 als freie Mitarbeiter geführten Dopingkontrolleure tatsächlich abhängig beschäftigt seien und daher die Beiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachgezahlt werden müssten.
Dieser Sicht folgte nun das LSG. Die Kontrolleure, die im Auftrag des Unternehmens Trainings- und Wettkampfkontrollen durch Blut- und Urinproben bei Sportlern vornähmen, seien in einer ihre Tätigkeit prägende Weise in den Betriebsablauf der Firma eingegliedert gewesen.
Unter anderem seien sie gegenüber den Athleten als ausführendes Organ der der Antidopingagenturen beziehungsweise des Unternehmens aufgetreten und hätten auch die Testkits der Firma verwendet. Auch in zeitlicher Hinsicht sei ihre Arbeit von den Vorgaben des Unternehmens geprägt gewesen. Ein maßgebliches unternehmerische Risiko für die Mitarbeiter erkannte das LSG ebenfalls nicht.
F.Müller--BTB