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Pass vorübergehend weg: BGH prüft Haftung von Gemeinde für entgangenen Urlaub
Ein vorübergehend verschwundener Reisepass und eine verpasste Urlaubsreise beschäftigen am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Frage, ob die Gemeinde für die Reisekosten aufkommen muss. Der Kläger meldete seinen Pass 2022 zunächst als verloren und beantragte einen neuen, fand ihn aber noch am selben Tag wieder. (Az. III ZR 179/25)
Das teilte er der Gemeinde mit. Drei Monate später wollte er mit seiner Frau über Australien nach Neuseeland fliegen. In Australien durfte er aber nicht weiterreisen, weil sein Pass noch als verschollen galt und zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann macht dafür die Behörde verantwortlich - die Mitarbeiter hätten nicht im Passregister eingetragen und auch der Polizei nicht Bescheid gegeben, dass er seinen Pass wiedergefunden habe.
J.Fankhauser--BTB