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Faeser rechtfertigt Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die geplante Einstufung von Georgien und Moldau als sogenannte sichere Herkunftsstaaten erneut gerechtfertigt. "Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung", sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. Sie kündigte zudem Migrationsabkommen mit beiden Ländern an, um legale Zuwanderung zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien und Moldau soll im Rahmen der Kabinettsklausur in Meseberg am Vormittag von der Regierung beschlossen werden. "Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern", sagte Faeser. "Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren."
Die Bundesregierung begründet die Ausweisung als sichere Herkunftsstaaten damit, dass die Anerkennungsquoten für Asylbewerberinnen und -bewerber aus Georgien und Moldau im ersten Halbjahr 2023 jeweils unter 0,1 Prozent lagen. Durch die Einstufung könnten Asylverfahren schneller bearbeitet und abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber leichter abgeschoben werden, hieß es.
Zu den geplanten Migrationsabkommen sagte Faeser, "damit eröffnen wir Menschen Chancen, die nach Deutschland kommen wollen, um eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten". Dies seien "qualifizierte Kräfte, die wir dringend brauchen". Gleichzeitig sollten sich Georgien und Moldau verpflichten, ihre Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Bleiberecht in Deutschland wieder aufzunehmen. An dieser Frage scheiterten bislang viele Abschiebungen.
Faeser betonte, Deutschland werde seiner humanitären Verantwortung gerecht. Sie verwies auf die Aufnahme von mehr als einer Million Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Zugleich seien auch wieder mehr Geflüchtete aus anderen Staaten gekommen. "Das erfordert sehr klare Maßnahmen, um die Migration insgesamt zu steuern und irreguläre Migration deutlich zu reduzieren", sagte die Ministerin. "Dazu gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, die hier kein Bleiberecht haben und unseren Schutz nicht benötigen."
Als sichere Herkunftsstaaten gelten in Deutschland bereits Ghana und Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro. Für diese Staaten gilt eine sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.
J.Horn--BTB