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Buschmann rechnet mit Grundgesetzänderung zu Verfassungsgericht bis Jahresende
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet bis Ende des Jahres mit einer Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme. Buschmann sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe), "die Gespräche verlaufen seriös und vertrauensvoll zwischen Koalition und Union". Seine Hoffnung sei deshalb, bis Sommer eine Liste an Vorschlägen dazu vorzulegen, was konkret zu tun sei.
Dann könne in ein reguläres Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes eingetreten werden, ergänzte der Minister. "Bis Ende des Jahres wäre dann ein Abschluss möglich." Das sei so rechtzeitig, "dass wir noch nicht im Wahlkampftrubel sind". Buschmann betonte: "Ein Turboverfahren zur Änderung der Verfassung wird es nicht geben. Das wäre unangemessen."
Zum Hintergrund der geplanten Grundgesetzänderung sagte der Bundesjustizminister, dass in vielen Ländern Populisten und Autoritäre gegen die Verfassungsgerichte vorgehen, "wenn sie es können - das haben wir etwa in Polen oder Ungarn gesehen". Deshalb werde überlegt, welche Regelungen über das Bundesverfassungsgericht nicht wie bislang in einem einfachen Gesetz, sondern in der Verfassung verankert werden sollten. "Dann bräuchte es Zweidrittelmehrheiten, um später an diesen Strukturprinzipien zu rütteln."
Im ARD-"Morgenmagazin" ergänzte der FDP-Politiker, dass es in diesem Punkt also "ganz gut" aussehe mit dem Plan einer Grundgesetzänderung. In anderen Bereichen erwarte er dagegen keine Änderungen. Die Ampel-Koalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode etwa die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geplant. "Bei den anderen Themen geht es nicht so richtig voran", sagte Buschmann dazu. Dies sei aber das Wesen der Demokratie - nicht alles finde da die nötige Mehrheit.
O.Krause--BTB