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Nötigung von jüdischem Studenten bei Hörsaalbesetzung in Berlin: Mann verurteilt
Ein 32-Jähriger ist wegen Nötigung des Berliner Studenten Lahav Shapira vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte habe den jüdischen Studenten "unter Einsatz seines Körpers" daran gehindert, während einer Besetzung der Freien Universität Berlin den Hörsaal zu betreten, sagte Richterin Leonie Richter bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. Dazu sei er nicht berechtigt gewesen.
Der Angeklagte, nach Angaben der Verteidigung Bürgergeldempfänger, hatte bei der Hörsaalbesetzung im Dezember 2023 als Ordner fungiert. Bei seiner Vernehmung räumte er ein, Shapira daran gehindert zu haben, den Hörsaal zu betreten. Dieser habe zuvor Plakate abgerissen, und er habe befürchtet, dass er dies auch im Hörsaal wiederholen würde.
Shapira, der als Nebenkläger auftrat, sagte während des Prozesses, er habe tatsächlich drei Plakate entfernt, die teilweise eine Dämonisierung Israels zum Inhalt gehabt hätten. Er und andere Kommilitonen hätten zuvor von der Universität die Erlaubnis bekommen, Plakate dieser Art eigenmächtig zu entfernen. Nach dem Vorfall habe eine regelrechte Hetzjagd auf seine Person stattgefunden. "Schlussendlich hat das dazu geführt, dass jemand versucht hat, mich umzubringen", sagte Shapira.
Shapira, dessen Bruder der Comedian Shahak Shapira ist, war im Februar 2024 von einem 24-jährigen Kommilitonen vor einer Bar in Berlin-Mitte brutal zusammengeschlagen worden. Er erlitt unter anderem mehrere Knochenbrüche im Gesicht und musste sich langwierigen Behandlungen unterziehen. Der Mitstudent wurde im April 2025 zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
In dem nun verhandelten Fall war der 32-jährige Beschuldigte ursprünglich wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er Shapira gepackt und zur Seite geschubst habe, wodurch dieser Hämatome erlitt. Zudem soll der Angeklagte den Studenten antisemitisch beleidigt haben.
In ihrem Plädoyer räumte die Staatsanwaltschaft allerdings ein, dass die Körperverletzung nicht nachgewiesen werden konnte. Tatsächlich sagte Shapira bei seiner Befragung, er könne nicht sicher sagen, ob ihm die Druckstellen an Brust und Schultern vom Angeklagten oder von einem anderen Menschen zugefügt wurden. Auch der Vorwurf der Beleidigung wurde fallengelassen, weil der entsprechende Strafantrag aus Sicht des Gerichts zu spät gestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende der eintägigen Verhandlung eine Geldstrafe von 2500 Euro. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Shapira sei als Störer aufgetreten, argumentierte sie. Laut Versammlungsrecht sei es erlaubt, einzelne Menschen auszuschließen. Dies habe der Angeklagte getan, um weitere Sachbeschädigungen durch Shapira zu verhindern. Aus Sicht des Gerichts hätte es dies aber nicht mit "unmittelbarem Zwang" tun dürfen.
M.Ouellet--BTB