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EuGH: Freibetrag für Kinder von EU-Beamten höchstens bis zum 26. Geburtstag
EU-Beamte mit Kindern können nur bis zu deren 26. Geburtstag einen Steuerfreibetrag beantragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag entsprechende Entscheidungen der EU-Kommission und des EU-Gerichts. Die Regel gilt auch, wenn das volljährige Kind noch in der Ausbildung ist. (AZ. C-137/24 P)
Geklagt hatte ein Beamter der EU-Kommission, dessen Kinder noch studierten, als sie schon älter als 25 Jahre waren. EU-Beamte bekommen eine monatliche Zulage für unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder. Sie kann verlängert werden, wenn das erwachsene Kind noch in der Schule ist, studiert oder eine Berufsausbildung macht.
Außerdem gibt es den Steuerfreibetrag. Dafür wird der doppelte Betrag der Zulage von der Besteuerungsgrundlage abgezogen, wie der EuGH ausführte. Dieser Freibetrag hänge davon ab, dass die Voraussetzungen für die Kinderzulage noch bestehen - also höchstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs.
B.Shevchenko--BTB