-
Bundeswirtschaftsministerin Reiche lehnt Steuerrabatte auf Sprit ab
-
Rettungskräfte: Ein Verletzter durch iranische Raketenangriffe auf Israel
-
Papst Leo XIV. leitet erstmals Kreuzweg – 30.000 Gläubige am Kolosseum
-
Expansion Draft der WNBA: Sabally und Geiselsöder ausgewählt
-
Trump beantragt bei Kongress 152 Millionen Dollar für Wiederinbetriebnahme von Alcatraz
-
Iran schießt US-Kampfjet ab - US-Medien: Ein Crewmitglied gerettet, eines noch vermisst
-
Kubanische Regierung beginnt mit Freilassung von mehr als 2000 Gefangenen
-
Französisches Schiff durchquert Straße von Hormus - weitere Tanker nahe Oman
-
Iran schießt offenbar US-Kampfjet ab - ein Crewmitglied laut US-Medien gerettet
-
Medienberichte: Ein Besatzungsmitglied nach Abschuss von US-Kampfjet über dem Iran gerettet
-
Massive russische Luftangriffe auf Ukraine am hellichten Tage - mindestens zehn Tote
-
Eberl vor Real: "Eine Bestie rollt auf uns zu"
-
Weißes Haus fordert Verteidigungshaushalt von 1,5 Billionen Dollar
-
Explosion im ICE: Ermittler prüfen politische Motiv und psychische Erkrankung
-
ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert
-
Ex-Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten von Myanmar gewählt
-
Zerstörung von Irans größter Brücke: Trump droht mit neuen Angriffen auf Infrastruktur
-
Massive russische Luftangriffe auf Ukraine am hellichten Tage - Selenskyj kritisiert "Eskalation" an Ostern
-
"Niemand hat mit mir gesprochen": Löw dementiert Ghana-Gerücht
-
FIGC beendet Zusammenarbeit mit Gattuso
-
Toyota bZ7: EV‑Luxus in China
-
Überraschungs-Start: Lipowitz ab Montag im Baskenland
-
31 Betreuer für Schulkinder in Paris wegen sexueller Übergriffe suspendiert
-
Sprengsätze im ICE: Möglicherweise politisches Motiv des Tatverdächtigen
-
Containerschiff eines französischen Eigners durchquert Straße von Hormus
-
US-Bündnisparter reagieren irritiert auf Trumps Aussagen zur Nato
-
Linkspopulistische und pro-palästinensische EU-Abgeordnete im Visier der französischen Justiz
-
Neues Aufgabengebiet: Gensheimer nicht länger Löwen-Sportchef
-
Druck von Verteidigungsminister Hegseth: Chef des US-Heeres tritt zurück
-
Bayern-Frauen gegen Barcelona erneut in der Arena
-
Trump baut Kabinett weiter um: Justizministerin Pam Bondi muss gehen
-
Feuerwehr befeuchtet sterbenden Wal vor Poel mit Ostseewasser
-
Rassismus gegen schwarzen Bürgermeister: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Einspruch stattgegeben: Löwen behalten doch Sieg gegen Lemgo
-
DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie
-
Gesundheitsministerin Warken gegen starke Abstriche bei Partnerversicherung
-
Historische Mondumrundung: Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn
-
Eta wird Cheftrainerin der Union-Frauen
-
FC Bayern: Kane fehlt in Freiburg
-
Wirtschaftsministerin Reiche sucht externe Berater für Ministeriumsaufgaben
-
Woods direkt nach Unfall: Mit dem "Präsidenten" gesprochen
-
Mit nur 26 Jahren: Skispringer Lisso beendet Karriere
-
AFP-Zählung: Ex-Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten von Myanmar gewählt
-
Schröder löst Playoff-Ticket - Sorgen um Doncic
-
Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene
-
SPD kritisiert "immer neue Forderungen" der Union zum Verbrenner-Aus
-
Neuer-Nachfolge? Urbig bleibt entspannt
-
Deutsche Curler schließen WM auf Rang neun ab
-
Junta-Chef: Menschen in Burkina Faso müssen Demokratie "vergessen"
-
Lerch nach Aus: "Haben das Herz auf dem Platz gelassen"
Le-Pen-Prozess geht zu Ende: Termin für Urteilsverkündung erwartet
Das für ihre Präsidentschaftskandidatur entscheidende Berufungsverfahren gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen soll am Mittwoch mit der Bekanntgabe des Termins für die Urteilsverkündung enden. Bis dahin standen noch die Plädoyers der Verteidigung an, die sich bemühen wollte, einen Freispruch oder zumindest eine geringere Strafe zu erreichen, die mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar sein könnte. Mit dem Urteil in dem Verfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht, wird im Sommer gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Februar vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen gefordert. Sollten die Richter dem folgen, wäre es eine etwas geringere Strafe als in der ersten Instanz - würde aber dennoch Le Pens Kandidatur bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl verhindern. In der ersten Instanz hatten die Richter sich an den Forderungen der Staatsanwaltschaft orientiert.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Die Anklage wirft der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) vor, ein "System" aufgebaut zu haben, durch das die Partei 1,4 Millionen Euro veruntreut habe.
Theoretisch bleibt Le Pen der Gang vor das höchste Berufungsgericht. Allerdings hatte Le Pen sich bereits dazu verpflichtet, die Frage der Kandidatur zu entscheiden, ohne ein mögliches Verfahren vor dem Kassationsgericht abzuwarten. Wenn sie selber nicht antreten kann, soll der 30 Jahre alte RN-Parteichef Jordan Bardella für die Partei Rassemblement National antreten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die zehn weiteren angeklagten Parteigenossen ebenfalls Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren gefordert.
Le Pen hatte während des Berufungsverfahrens ihre Unschuld beteuert, aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt. In der ersten Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie zu einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt, welches - anders als die Haftstrafe - durch das derzeitige Berufungsverfahren nicht suspendiert wurde. Le Pen hatte der Justiz anschließend vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen einen Prozess zu machen.
Y.Bouchard--BTB