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Deutschland und Frankreich blockieren EU-Gesetz für Plattformarbeiter
Ein EU-Gesetz für mehr Rechte von Beschäftigten bei sogenannten Plattformfirmen wie Uber und Deliveroo ist vorerst am Widerstand von Deutschland und Frankreich gescheitert. Die beiden Länder sowie weitere kleinere EU-Mitgliedstaaten positionierten sich am Freitag auf Diplomatenebene in Brüssel gegen den mit dem EU-Parlament ausgehandelten Entwurf für das Gesetz. Die nötige Mehrheit von 15 Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung wurde dadurch nicht erreicht.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte sogenannter Plattformfirmen unter bestimmten Bedingungen als voll angestellt gelten. Ursprünglich hatten sich die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten im Dezember dafür auf EU-weite Kriterien wie das Lohnniveau und festgelegte Regeln für Kleidung oder Arbeitszeiten geeinigt. Eine Gruppe von EU-Ländern um Frankreich hatte den Kompromiss kurz darauf jedoch gekippt.
Vergangene Woche kam es zu einer neuen Einigung, die allerdings keine EU-weit einheitlichen Kriterien mehr vorsah. Der Text verwies stattdessen vor allem auf nationale Gesetze, internationale Abkommen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Umsetzung der Rechte für die Beschäftigten läge damit fast ausschließlich bei den Mitgliedstaaten.
Die Einigung sorge für "große rechtliche Unsicherheiten" bei den Mitgliedstaaten, kritisierte ein französischer EU-Diplomat. Es drohe eine Zersplitterung des gemeinsamen Marktes in der EU. Auch die Bundesregierung schwenkte in der Folge um und signalisierte keine Zustimmung mehr.
Die Zukunft der neuen Regelungen ist nun ungewiss. "Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Fortschritt für die Arbeitnehmer darstellen muss, bereits einen langen Weg zurückgelegt hat", erklärte die belgische EU-Ratspräsidentschaft. "Wir werden über die nächsten Schritte nachdenken." Die Zeit wird mittlerweile jedoch knapp, um das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni zu verabschieden.
Bislang sind etwa Uber-Fahrer oder Fahrradkuriere auf dem Papier häufig selbstständig und damit unter anderem nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert. Mehr als 30 Millionen Menschen in der EU arbeiten für Plattformfirmen, bis 2025 könnte ihre Zahl auf mehr als 40 Millionen ansteigen. Rund 5,5 Millionen von ihnen sind nach Einschätzung der EU-Kommission fälschlicherweise selbstständig beschäftigt.
N.Fournier--BTB