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Schutz von Minderjährigen: EU eröffnet Verfahren gegen Tiktok
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Tiktok eröffnet. Dabei geht es um den Verdacht, dass die Videoplattform ihren Verpflichtungen zum Schutz von Minderjährigen nicht nachkommt, wie der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton am Montag im Onlinedienst X schrieb. Hintergrund ist das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA), das Online-Anbietern schärfere Auflagen macht.
Es ist das zweite Mal, dass die EU-Kommission das Gesetz anwendet. Im Dezember hatte sie ein Verfahren gegen den Onlinedienst X (ehemals Twitter) wegen der Verbreitung von Falschinformationen eröffnet.
Im Verfahren gegen Tiktok geht es auch um die Transparenz von Werbung, den Zugang von Forschenden zu den Daten der Plattform sowie die Maßnahmen, Nutzerinnen und Nutzer vor Abhängigkeit und schädlichen Inhalten zu schützen. Die EU-Kommission will insbesondere klären, ob der Algorithmus von Tiktok zur Abhängigkeit führen kann.
Auch der Effekt der Tiktok-Videos auf Radikalisierungsprozesse ist Gegenstand des Verfahrens. Prüfen will die Kommission zudem, ob und wie die Plattform gewährleistet, dass Minderjährige "effektiv" vor unangemessenen Inhalten geschützt werden.
Der DSA gilt seit April vergangenen Jahres für 22 Onlinedienste mit jeweils mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat. Seit Samstag gilt das Gesetz für alle Online-Plattformen sowie für Internetanbieter und Hosting-Unternehmen. Dazu gehören auch kleinere oder nur national verbreitete Dienste.
Tiktok hatte nach eigenen Angaben im vergangenen April knapp 136 Millionen aktive Nutzer pro Monat. Die Videoplattform ist vor allem bei Jugendlichen extrem beliebt.
S.Keller--BTB