-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
-
Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus
-
Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht
-
Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer
-
Berlin: Haus-Eigentümer warnen vor wohnungspolitischen Plänen von Linken, Grünen und SPD
-
AfD in Sachsen-Anhalt: Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten gefordert
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigt Gespräche mit Linken in Berlin
-
Studie: Deutsche Industrie hat seit 2019 fast halbe Million Stellen gestrichen
-
Selenskyj: Russland greift Kiew mit 16 Raketen an - Keine Vorwarnung von Partnern
-
Russischer Außenminister Lawrow reist in den Iran
-
Herbstferien in zahlreichen Bundesländern: ADAC rechnet mit Staus am Wochenende
-
Bänderverletzung: Karetsas fehlt BVB vorerst
-
Medien: Milan mit Interesse an Krösche
-
Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich im TV-Duell mit Vorwürfen
-
Bericht: Klingbeils Etat-Planung verstößt gegen deutsche Stabilitätsvorgaben
-
Über 10.000 Punkte: Zverev rückt an Sinner heran
-
Juso-Chef Türmer verteidigt Rot-Grün-Rot in Berlin auch gegen Kritik aus der SPD
-
Drittes Quartal: Chinas Wirtschaft wächst um 4,5 Prozent - Binnenkonsum schwach
-
SPD-Fraktionschef Miersch zweifelt an Berliner Koalition mit der Linken
-
Rubio bestreitet Unterbrechung von US-Geheimdienstinformationen an Ukraine
-
Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab
-
Ex-Mediendirektor warnt UEFA vor "Fiasko" im FIFA-Machtkampf
-
Bericht: VW plant Einfrieren der Gehälter
-
NHL: Minnesota ohne Sturm erneut erfolgreich
-
Baseball: Rays vor Einzug in die World Series
-
Nach tödlichem Brand auf Armeestützpunkt in Kanada wochenlange Ermittlungen erwartet
-
NBA: Kings-Star Simmons reißt sich die Achillessehne
-
NFL: Chiefs weiter makellos
-
"Jedes Wort zu viel": Gladbach am emotionalen Tiefpunkt
EU-Gericht erklärt Genehmigung staatlicher Hilfe für Condor für nichtig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Genehmigung von in der Corona-Pandemie gewährter staatlicher Hilfe für die Luftfahrtgesellschaft Condor teilweise für nichtig erklärt. Die EU-Kommission sei 2021 "zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens verpflichtet gewesen", erklärte das Luxemburger Gericht am Mittwoch. Die Genehmigung einer "Umstrukturierungsbeihilfe" in Höhe von 321 Millionen Euro sei daher nichtig.
Die Kommission hatte im Juli 2021 Hilfen der Bundesregierung für Condor in Höhe von insgesamt 525 Millionen Euro ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt. 204 Millionen Euro davon waren als Entschädigung für Schäden infolge der Corona-Pandemie gedacht, was das EuG nun auch nicht beanstandete. Weitere 321 Millionen Euro sollten die "langfristige Rentabilität" von Condor infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook wiederherstellen.
Dagegen klagte die irische Konkurrenzairline Ryanair und erhielt nun erstinstanzlich Recht. Ryanair habe "hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen". Insbesondere hätte die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht prüfen müssen, ob der deutsche Staat - wie beihilferechtlich vorgeschrieben - angemessen an künftigen Gewinnen des unterstützten Unternehmens beteiligt werde. Aus dem Beschluss der Kommission gehe nicht hervor, dass eine solche Prüfung erfolgt sei.
Die Entscheidung bedeutet nicht zwangsweise, dass Condor das Geld zurückzahlen muss. Die EU-Kommission könnte etwa einen neuen Beschluss erlassen oder das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Zudem betonte das EuG, dass Ryanair nur die Nachlässigkeit der Kommission nachgewiesen habe, nicht aber, dass die Billig-Airline selbst von dem Beihilfebeschluss spürbar beeinträchtigt worden sei.
Deutsche Hilfen für Condor hatten die EU-Gerichte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Eine Ryanair-Klage gegen ein erstes Rettungspaket wegen der Thomas-Cook-Pleite wurde 2022 abgewiesen. Mit einer Klage gegen die Corona-Hilfen für Condor hatte die irische Airline jedoch zunächst Erfolg. Hier legte die Kommission im Juli 2021 dann einen überarbeiteten Beschluss vor.
I.Meyer--BTB