- Madrid ruft spanische Botschafterin aus Protest gegen Milei aus Argentinien zurück
- Ajatollah: Iraner sollen sich "keine Sorgen" nach Hubschrauberunfall mit Raisi machen
- Biden sichert Studenten Unterstützung für "gewaltfreien" Nahost-Protest zu
- Irak bietet Iran Hilfe bei Suche nach Präsidentenhubschrauber an
- Historisch: ManCity feiert vierte Meisterschaft in Serie
- Emotionaler Klopp verabschiedet sich mit Sieg aus Liverpool
- Sechster Masterstitel: Zverev gewinnt in Rom
- Erster bemannter Flug von US-Raumfahrtfirma Blue Origin seit zwei Jahren
- St. Pauli feiert Meisterschaft, Krawalle bei Hansa-Abstieg
- Mindestens elf Zivilisten bei russischen Angriffen in Region Charkiw getötet
- Nach Fan-Krawallen: Rostock steigt in 3. Liga ab
- St. Pauli krönt seine Saison - Wiesbaden in der Relegation
- Zweitliga-Meister: St. Pauli krönt seine Saison
- Pogacar gewinnt Giro-Königsetappe
- Tausende trotzen Unwetterwarnung beim Karneval der Kulturen in Berlin
- Verstappen-Sieg beim Ferrari-Heimspiel in Imola
- Iran: Suche nach Präsidentenhubschrauber mit Raisi an Bord nach "Unfall"
- Iranische Medien: Schicksal von Raisi nach "Unfall" von Hubschrauber der Präsidentenflotte unklar
- Nations League: DVV-Frauen verlieren auch gegen Niederlande
- Präsidentschaftswahl in Dominikanischer Republik - Amtsinhaber klarer Favorit
- FDP-Fraktionsvize: Der Acht-Stunden-Tag ist ein fossiles Dogma
- Vettel dreht emotionale Ehrenrunde in Senna-McLaren
- Scholz und Macron: Georgische Regierung weicht vom "europäischen Pfad" ab
- Mehrere Festnahmen und Strafanzeigen bei pro-palästinensischer Demo in Berlin
- Klopps Pläne: Party, Urlaub und der BVB
- Para-WM: Gold für Schäfer und Menje
- 600 Sicherheitskräfte sollen Zugang zum Flughafen in Neukaledonien ermöglichen
- IW: Dexit würde 690 Milliarden Euro und Millionen Jobs kosten
- Regierung: Slowakischer Ministerpräsident Fico nach Anschlag außer Lebensgefahr
- SPD-Kommunalpolitiker spricht sich für Pistorius als Kanzlerkandidaten aus
- China leitet Anti-Dumping-Untersuchung zu Plastik-Importen aus der EU und den USA ein
- Wirtschaftsweise Schnitzer warnt wegen Grimms Posten vor Glaubwürdigkeitsverlust
- Bericht: Pistorius fordert 3,8 Milliarden Euro zusätzlich für Ukraine-Hilfe
- Lückenkemper knapp über der Elf-Sekunden-Marke
- Turnen: Biles mit überragendem Saisoneinstieg
- Elf Köpfe der Saison
- Führungsduo und Rekord - Scheffler plädiert auf "unschuldig"
- Israelischer Minister Gantz droht mit Rücktritt - Kämpfe im Gazastreifen halten an
- Lückenkemper knapp über der Elf-Sekunden-Grenze
- 100. Play-off-Punkt für Draisaitl: Oilers wehren Matchball ab
- NBA: Dallas nach Comeback im Conference Final
- Neuer fordert "Neustart" nach verkorkster Saison
- Präsidentschaftswahl in Dominikanischer Republik - Amtsinhaber in Umfragen vorn
- Faeser kündigt hartes Vorgehen gegen zunehmende linksextremistische Gewalt an
- Lindner zweifelt an Kindergrundsicherung: Beste Hebel sind Jobs für Eltern
- Ataman fordert Diskriminierungsverbot von queeren und alten Menschen in Verfassung
- Trump greift bei Jahresversammlung der US-Waffenlobby NRA Präsident Biden scharf an
- Sieg gegen Fury: Usyk unumstrittener Schwergewichts-Weltmeister
- Deutsche Haushalte zahlen mehr als fünf Milliarden Euro zu viel für Strom
- Box-Hoffnung Kabayel erkämpft sich WM-Chance
Streitpunkt Kaution: BGH verhandelt über Rückzahlung bei Schaden an Mietwohnung
Probleme zwischen Mieter und Vermieter sind nicht ungewöhnlich - am Mittwoch hat ein solcher Streit auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erreicht. Dort ging es um die Rückzahlung einer Kaution in Höhe von 786 Euro nach Ende des Mietvertrags. Eine "in der Praxis häufig auftretende Frage", wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger es formulierte. (Az. VIII ZR 184/23)
In dem Fall aus Bayern war die Mieterin Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution nicht zurück, sondern behielt das Geld.
Deswegen zog die Mieterin vor Gericht. Das Amtsgericht Erlangen und das Landgericht Nürnberg-Fürth gaben ihr recht, da der Vermieter seine Forderung nicht rechtzeitig gestellt habe. Im Mietrecht verjähren Forderungen sehr schnell, nämlich bereits nach sechs Monaten.
Dem Vermieter habe es erst einmal zugestanden, dass die Wohnung wieder in den ursprünglichen - unbeschädigten - Zustand versetzt worden wäre, führte das Landgericht aus. Er könne stattdessen auch Geld verlangen - dafür hätte er aber die Frist einhalten müssen.
Der BGH soll nun klären, ob dieses Urteil Bestand haben kann. Die Frage ist, ob eine Ausnahme greift. Demnach wäre es entscheidend, dass der Vermieter seine Geldforderung innerhalb der Sechsmonatsfrist hätte geltend machen können - nicht unbedingt, dass er es auch wirklich getan hat. Damit argumentierte seine Anwältin vor dem BGH.
Die Vertreterin der Mieterin sagte dagegen, es sei "nicht zu viel verlangt", innerhalb der Frist von sechs Monaten Bescheid zu geben. Die Verjährungsfrist sei im Mietrecht nicht ohne Grund so kurz. Beide Seiten wollten schnell Klarheit, zudem würden Nachweise mit der Zeit immer schwieriger.
Der achte Zivilsenat des BGH berät nun über den Fall und die zugrunde liegenden Fragen. Ein Urteil in Karlsruhe soll am 10. Juli verkündet werden.
L.Janezki--BTB