Berliner Tageblatt - Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem

Börse
Euro STOXX 50 -0.04% 6366.17
Goldpreis -0.37% 4380 $
TecDAX -0.9% 3988.77
MDAX -0.94% 31873.21
DAX -0.42% 25860.24
SDAX -1.35% 18481.78
EUR/USD -0.06% 1.1586 $
Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem
Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem / Foto: © AFP/Archiv

Vater bei Jagdausflug erschossen: Verfahren zur Unterbringung von 18-Jährigem

Weil er seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen haben soll, steht seit Freitag ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Heranwachsender vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft will in dem Verfahren die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie erreichen. Sie geht davon aus, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.

Textgröße:

Vater und Sohn unternahmen am 1. Mai bei Burgbernheim einen Jagdausflug. Dabei soll der 18-Jährige seinen Vater in einem Waldstück erschossen haben und somit einen Totschlag begangen haben. Das Gericht setzte zunächst nur zwei Verhandlungstage bis zum 3. Dezember an.

Y.Bouchard--BTB