-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
-
Umfrage: Zwei von drei Deutschen offen für Rechenzentrum am eigenen Wohnort
-
Nicaragua: Parlament billigt Ausschluss von Oppositionsparteien von Wahlen
Wahlkreiseinteilung in Niedersachsen verfassungswidrig - Landtagswahl aber gültig
Die Einteilung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen verstößt dem Landesverfassungsgericht zufolge gegen die Landesverfassung. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sei verletzt, erklärte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag im Verfahren um eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl 2022. Trotz dieses "Wahlfehlers" bleibe die Wahl aber gültig, entschied das Gericht. Bis zur nächsten Wahl 2027 muss der Landtag die Einteilung allerdings ändern. (Az. StGH 5/23)
Das Landesverfassungsgericht rügte "erhebliche Unterschiede in der Größe der Wahlkreise", die den Grundsatz des gleichen Stimmengewichts bei der Mehrheitswahl der Direktkandidaten in den Wahlkreisen verletzten und mit der Verfassung daher nicht mehr vereinbar seien. Da das Ideal annähernd gleicher Wahlkreisgrößen in der Praxis nicht erreichbar sei, gebe es zwar gewisse verfassungsrechtlich zulässige Toleranzgrenzen. Auch vereinzelte darüberhinausgehende Ausnahmen seien zulässig, betonte das Gericht weiter.
Das bei der Landtagswahl von 2022 geltende Wahlgesetz habe diese zulässigen Grenzen aber überschritten. So sei die Zahl der Wahlberechtigten in 32 von insgesamt 87 Wahlkreisen um mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abgewichen, in zwei davon gar um mehr als 25 Prozent. Eine Überschreitung von bis zu 25 Prozent sei "in Ausnahmefällen" noch zulässig, darüber hinaus aber nicht mehr. Bei der Gesamtzahl von Abweichungen handle es sich zudem nicht mehr um Ausnahmen, führte das Gericht zur Begründung an.
Anders als vom Beschwerdeführer gefordert, erklärte es die Landtagswahl 2022 aber nicht für ungültig. Eine Neuregelung der gesamten Wahlkreiseinteilung müsse durch den Gesetzgeber erfolgen und sei "innerhalb kurzer Zeit nicht umzusetzen", betonte der Staatsgerichtshof. Dieser werde mit dem Urteil aber verpflichtet, die verfassungskonforme Neueinteilung bis zur nächsten regulären Wahl 2027 vorzunehmen. Bis dahin gelte das alte Wahlrecht weiter.
Hintergrund ist das sogenannte Mehrheitswahlrecht, das unter anderem auch bei der Wahl von Direktkandidaten angewandt wird. Als Abgeordneter gewählt ist demnach, wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt. Das steht bei unterschiedlich großen Wahlkreisen jedoch in einem Spannungsverhältnis zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlgleichheit, wonach alle Stimmen auf das Ergebnis der Abstimmung am Ende den gleichen Einfluss haben sollen.
Laut Gericht ist allerdings eine Abwägung nötig, weil sich das Prinzip gleich großer Wahlkreise in der Realität nicht erreichen lässt. Die in Wahlkreisen zusammengefassten Gemeinden sind unterschiedlich groß, zudem verändert sich die Bevölkerungsverteilung stetig. Auch Faktoren wie historisch verwurzelte Verwaltungsgrenzen spielen demnach eine Rolle. Gerade in Niedersachsen mit seinen vielen kleinen Gemeinden seien Abweichungen vom Durchschnitt daher "systemimmanent" und in gewissen Umfang auch von der Verfassung gedeckt.
J.Bergmann--BTB