-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
Prozess um mutmaßlichen Mord an Blumenhändler in Hamburg endet mit Freispruch
Mit einem Freispruch hat am Mittwoch ein Prozess um einen mutmaßlichen Mord an einem Blumenhändler in Hamburg vor fast 33 Jahren geendet. Nach Feststellungen des Landgerichts der Hansestadt ließ sich dem 54-jährigen Beschuldigten nur ein Totschlag mit der erforderlichen Sicherheit beweisen, wie eine Sprecherin erklärte. Rechtlich sei ein Totschlag inzwischen aber verjährt und der Mann daher freizusprechen.
Nur Mord verjährt nach deutschem Recht niemals und kann auch nach beliebig langen Zeitspannen noch zu Verurteilungen führen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall aus dem Jahr 1992 auch als Mord an. Sie warf dem Beschuldigten vor, aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubs gehandelt zu haben. Demnach hatte dieser es mutmaßlich auf die Tageseinnahmen seines Opfers in Höhe von rund 1500 bis 2000 Mark (etwa 770 bis 1000 Euro) abgesehen.
Laut Gericht war das Vorliegen von Mordmerkmalen nach der Beweisaufnahme aber nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen. Die Kammer sei "nach umfassender Prüfung und Beratung" zu der Einschätzung gekommen, dass auch andere "Sachverhaltsvarianten" mit gleicher Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben könnten, teilte die Sprecherin mit. Denkbar sei unter anderem auch, dass der Angeklagte erst nach der Tat auf die Idee gekommen sei, das Geld zu nehmen.
Eine Verurteilung wäre deshalb nur wegen eines Totschlags denkbar gewesen, was aufgrund der gesetzlichen Verjährungsregeln aber nicht mehr möglich war. Auch das Gericht war laut Sprecherin überzeugt, dass der 54-Jährige sein Opfer vorsätzlich getötet hatte. Dieser habe "große Schuld" auf sich geladen, sagte der Vorsitzende Richter demnach. Dennoch sei der Angeklagte freizusprechen.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatten die beiden Männer in der Wohnung des Blumenhändlers zunächst gemeinsam Alkohol getrunken, bevor es zu einer Auseinandersetzung kam. Dabei verletzte der Angeklagte seinen Kontrahenten durch Schläge mit einer Glasflasche schwer, bevor er ihn mit einem zerrissenen Bettlaken fesselte und knebelte. Schließlich erdrosselte er den Mann demnach.
Zum Abschluss des Prozesses wollte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer den Mordvorwurf weiter aufrecht erhalten und forderte eine lebenslange Haftstrafe. Auch die Nebenklage schloss sich dem nach Gerichtsangaben an, während sich die Verteidigung für einen Freispruch aussprach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist möglich, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
J.Fankhauser--BTB