-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
-
Israel übergibt fünf im Südlibanon festgenommene Zivilisten an Beirut
-
Brandsätze auf Rüstungsfirmen in München: Tatverdächtige in Untersuchungshaft
-
Linken-Chef Pantisano: BSW ist "gescheitert"
-
Spendenskandal: Politiker von rechtspopulistischer Partei Reform UK zurückgetreten
-
Freude über "Wunder": Zwei Verschüttete gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal gerettet
-
Auftakt in Monza: Ferrari-Duo am schnellsten
-
Trump: Europäer sollen US-Rüstungshilfen für Ukraine nachträglich bezahlen
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizeieinsätze und Fahndung nach Verdächtigem
-
BSW-Austritte in Thüringen: Wagenknecht sieht Manöver vor Wahl in Sachsen-Anhalt
-
Selenskyj verurteilt Schusswechsel zwischen ukrainischen Geheimdiensten
Gericht: Krefelds Oberbürgermeister durfte AfD-Äußerung nicht "Frechheit" nennen
Das Verwaltungsgericht Krefeld hat einer Klage gegen den Oberbürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt, Frank Meyer (SPD), wegen einer unzulässigen Äußerung zu einem Redebeitrag der AfD-Stadtratsfraktion stattgegeben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, durfte Meyer den AfD-Redebeitrag in einer Ratssitzung nicht politisch bewerten. Demnach hatte er eine Äußerung eines AfD-Ratsmitglieds als "Frechheit" bezeichnet.
Zudem habe er angegeben, dass niemand mit dem Ratsmitglied oder seiner Fraktion Politik machen wolle. Solchartige Äußerungen stünden dem Oberbürgermeister in seiner sitzungsleitenden Funktion als Ratsvorsitzender aber nicht zu, befand das Gericht. In dieser Funktion habe er sich "jedweder Teilnahme am politischen Meinungskampf zu enthalten". Die politische Bewertung des Redebeitrags durch Meyer sei daher rechtswidrig gewesen.
Geklagt hatte ein Ratsmitglied der AfD-Fraktion. Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Über die Zulassung einer Berufung hätte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
T.Bondarenko--BTB