
-
IW-Konjunkturumfrage: Jedes dritte Unternehmen plant Stellenabbau
-
Vier Tote bei Absturz von Seilbahn-Gondel in Italien
-
"Andere Prioritäten": Rubio droht mit Rückzug der USA aus Ukraine-Verhandlungen
-
"Handelsblatt": Bundesregierung stoppt Eurofighter-Export an die Türkei
-
Oster-Mythos ade: Weihnachten ist Hauptgeschäft im Eierhandel
-
Iran hat "ernste Zweifel" an Absichten Washingtons bei Atomverhandlungen
-
"Kein guter Moment": Alonso lässt Zukunft weiter offen
-
Hans Wilhelm Gäb im Alter von 89 Jahren verstorben
-
Iran demonstriert mit Militärparaden zum "Tag der Armee" Stärke
-
Eine Tote und vier verletzte Teenager bei Autounfall in Rheinland-Pfalz
-
Offener Brief von Verbänden an Union und SPD: Frauenministerium nicht abwerten
-
"Spiegel": Habeck will Bundestagsmandat niederlegen - Fraktion bestätigt nicht
-
Huthi-Miliz meldet mehr als 50 Tote nach US-Angriff auf Ölhafen im Jemen
-
Ein Toter und zwei Vermisste nach heftigen Schneefällen in den Alpen
-
"Vom Spiel abgekommen": Kreis nach dritter Testpleite sauer
-
Hamburg: 36-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz - offenbar unter Drogeneinfluss
-
Rund 3300 Angriffe auf Bahn-Mitarbeitende im vergangenen Jahr
-
Kompany: "Die Vergangenheit ändern kannst du nicht"
-
Vance in Rom gelandet - Treffen mit Meloni und Besuch im Vatikan geplant
-
Steuersenkung in Gastronomie: Verband erwartet nicht automatisch sinkende Preise
-
Konzernchef Lutz: Deutsche Bahn braucht 150 Milliarden Euro für Mondernisierung
-
Blumenstrauß im Landratsamt Ulm löst Polizeieinsatz aus
-
Kapitän Trimmel verlängert bei Union
-
Ukraine: Mindestens zwei Tote und dutzende Verletzte nach Angriffen auf Charkiw und Sumy
-
Zollkonflikt: Merz warnt vor "Überschwemmung" des deutschen Markts mit chinesischen Produkten
-
NHL: Stützle trifft bei Torspektakel vor Play-offs
-
"Underdog" Bayern will Real trotzen: "Wir haben noch mehr vor"
-
"Bin ein wenig stolz": Draisaitl wird Torschützenkönig
-
Nach Roubaix-Spektakel: Pogacar schielt auf Ardennen-Hattrick
-
Toppmöller blickt nach vorn: "Jetzt kommt die Crunchtime"
-
Demokratischer US-Senator trifft in El Salvador irrtümlich abgeschobenen Migranten
-
Anhörung in Kalifornien zu Strafmilderung für Menendez-Brüder verschoben
-
Meloni empfängt US-Vizepräsidenten Vance in Rom
-
Kreuzwegprozession am Kolosseum und Karfreitagsmesse im Petersdom
-
Frankreichs Außenminister wertet Ukraine-Gespräche mit USA in Paris als Erfolg
-
Zollkonflikt: Trump bestätigt erstmals US-Gespräche mit China
-
Bodö/Glimt historisch - United mit Comeback in letzter Sekunde
-
Götze fällt vorerst aus
-
Polizei: Zwei Tote nach Schießerei an Universität in Florida
-
Traum geplatzt: Frankfurt scheidet gegen Tottenham aus
-
Melonis Charmeoffensive: Trump glaubt "hundert Prozent" an Zoll-Deal
-
DEL-Finale: Berlin macht ersten Schritt zum elften Titel
-
Internationale Ukraine-Gespräche mit US-Vertretern in Paris - Weiteres Treffen in London geplant
-
Gosens mit Florenz im Halbfinale der Conference League
-
WM-Vorbereitung: Dritte Niederlage für die DEB-Auswahl
-
Niemeier und Seidel als letzte Deutsche in Stuttgart draußen
-
Selenskyj wirft US-Sondergesandtem Witkoff Übernahme russischer Positionen vor
-
Selenskyj wirft China Waffenlieferungen an Russland vor
-
Onlinewerbung: Google in USA wegen Monopols verurteilt
-
Trump strebt Zoll-Deal mit EU an - Meloni nennt USA "verlässlichen Partner"

Bundesbeamter klagt 13 Minuten auf Arbeitszeitkonto ein
In Baden-Württemberg hat ein Bundesbeamter erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Mann nach einem zunächst erfolglosen Widerspruchsverfahren in einem am Montag veröffentlichten Urteil mit dem Vorhalt Recht, dass sein Arbeitgeber ihm die Zeit nicht hätte abziehen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Zollbeamten wurde nach einer geleisteten Arbeitszeit von sechs Stunden und sieben Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen, damit die aus Gründen des Arbeitsschutzes bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von sechs Stunden nicht überschritten wird.
An dem Arbeitstag hatte der Mann zunächst von 06.00 Uhr bis 07.10 Uhr Dienst geleistet, dann aus privaten Gründen den Dienst für 13 Minuten unterbrochen und dann von 07.23 Uhr bis 12.20 Uhr weiter gearbeitet. Daraufhin wurde ihm die Ruhepause abgezogen.
Die 13-minütige private Arbeitsunterbrechung ließ der Arbeitgeber nicht als Pause gelten, weil in solch einer kurzen Zeitspanne die erforderliche Regeneration nicht gewährleistet werden könne.
Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass der Zöllner aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren heraus, zumindest aber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus Anspruch auf die Arbeitszeitgutschrift habe. Mit der privat veranlassten Arbeitsunterbrechung sei er nicht seiner Dienstpflicht nachgekommen. Damit könne der Arbeitgeber dies nicht als Arbeitszeit werten.
I.Meyer--BTB